JugendflammeDie Jugendflamme ist ein Ausbildungsnachweis in Form eines Abzeichens für Jugendfeuerwehrmitglieder in Deutschland und wird in drei Stufen unterteilt. Die von der Deutschen Jugendfeuerwehr (DJF) bundeseinheitlich vorgegebenen Rahmenbedingungen können von den Landesfeuerwehrverbänden teilweise variiert werden. Das Abzeichen kann mit dem Namen des Bundeslandes versehen werden. DurchführungDie Abnahme der Jugendflamme wird von den Landesjugendfeuerwehren organisiert. Abnahmen von Teilnehmern aus anderen Bundesländern sind möglich und erwünscht. Aus diesem Grund müssen die Bedingungen der einzelnen Stufen eng angeglichen sein, damit sie sich von denen anderer Bundesländer nicht zu stark unterscheiden. Die einzelnen Stufen werden länderübergreifend anerkannt. Sie können jedoch mehrfach in verschiedenen Bundesländern erworben werden. VerleihungDer Erwerb der einzelnen Stufen der Jugendflamme wird mit einem Stempel im Mitgliedsausweis bestätigt. Das Abzeichen wird auf der linken Brusttasche des Übungsanzuges getragen und darf auch nach Übertritt in die Einsatzabteilung am Dienstanzug weiter getragen werden. Die Jugendflamme besteht aus drei verschiedenen Abzeichen gleicher Form mit unterschiedlichen Flammenfarben. Übersicht
BeschreibungStufe IAbnahme durch den Jugendfeuerwehrwart (JFW). Abnahme erfolgt einzeln.
Erste Eintragung in den DJF-Mitgliedsausweis und Verleihung des Abzeichens Stufe I (gelb/grau/grau). Stufe IIAbnahme auf Orts- oder Kreisebene durch den Kreisjugendfeuerwehrwart (KJFW), Fachgebietsleiter (FBL) Wettbewerbe. Mannschaftsstärke beliebig (einzeln möglich).
Zweite Eintragung in den DJF-Mitgliedsausweis und Verleihung des Abzeichens Stufe II (gelb/grau/orange). Stufe IIIAbnahme auf Orts- oder Kreisebene durch den Kreisjugendfeuerwehrwart (KJFW), Fachgebietsleiter (FBL) Wettbewerbe oder den Abnahmeberechtigten der DJF. Mannschaftsstärke beliebig (einzeln möglich).
Dritte Eintragung in den DJF-Mitgliedsausweis und Verleihung des Abzeichens Stufe III (gelb/rot/orange). Seit September 2014 ist der Erwerb der Leistungsspange nicht mehr Voraussetzung für das Erreichen der Jugendflamme Stufe III. Zielsetzung
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