Johannes UnglaubeJohannes VII Unglaube (lateinisch Johannem Vnglaube de Hirschbergk; * um 1445 in Hirschberg, Fürstentum Schweidnitz-Jauer; † um 1520 in Neisse, Fürstentum Neisse) war von 1485 bis 1500 als Johannes VII. Propst und Meister der Kreuzherren mit dem doppelten roten Kreuz zu Neisse, der Residenzstadt der Breslauer Bischöfe. Ab 1488 verfasste er das Copialbuch (codex membranaceus) des Neisser Kreuzstiftes. Schreiber des Werkes war sein Stiftskapitular Johann Frühauf (Johannes Fruoff scriba confrater vester). Dieses Copialbuch gehörte zu den bedeutendsten Werken dieser Gattung in Schlesien. Es enthielt fast alle das Kreuzstift Neisse betreffenden Urkunden und endete mit dem Jahr 1717. Dieses Buch scheint aber spätestens mit Ende des Zweiten Weltkriegs verschollen zu sein. Zu den wenigen erhaltenen Zeitzeugnissen zählt eine Urkunde aus dem Jahr 1496. Hierin verkauft ein Baltharzar Clement seinen Zins von 2 Mark auf Wiederkauf an Herrn Andree Karblisch, Mansionar (Kirchendiener) der Kirche St. Johannis zu Neisse. Besiegelt vom Propst Johannes Unglaube, ausgefertigt vom Bruder Petrus Kellner. LebenDie Vorfahren des Johannes VII Unglaube gehörten dem Hessischen Niederadel an. Die Unglaube, siedelten ursprünglich im südlichen Rhein-Main-Gebiet in Hessen und traten dort seit 1178 als Ritter und Ministerialen im Dienst verschiedener Reichsministerialen und dem Erzbistum Mainz auf. Ab dem ersten Drittel des 14. Jahrhunderts sind sie auch in Schlesien urkundlich belegt. In einer Urkunde vom 6. Juli 1338 wird ein Peter (Pecz) Ungeloube als Bürgermeister von Freystadt (Fryginstat)[2] genannt. In der Nachfolge weiterer Bürgermeister und Ratsherren (Konsuln) zu Freystadt, Sagan und Glogau[3], setzte Johannes VII Unglaube als Stiftspropst der Neisser Kreuzherren mit dem doppelten roten Kreuz diese Reihe in herausragender Stellung fort. Ihm war es zu verdanken, dass sämtliche Stifte und Einrichtungen der Kreuzherren weiter selbständig blieben. Papst Innozenz VIII. (1484–1492) stellte auf Betreiben des Malteser-Ordens eine Bulle[4] aus, mit der sich der Kreuzherrenorden auflösen und in den Malteserorden überführt werden sollte. Am 20. August 1500 forderte dies der Prokurator des Großpriors der Malteser, Johann von Schwanberg, vom Propst Johannes VII Unglaube unter Berufung auf die vorgenannte Papstbulle. Dieser hatte jedoch bereits vorher an den Heiligen Stuhl appelliert und bei Papst Alexander VI., Nachfolger von Innozenz VIII., eine Gegenbulle mit Datum vom 13. Januar 1499 erwirkt.[5] Damit erreichte er die Einsetzung einer Untersuchungskommission. Diese setzte sich aus dem Breslauer Offizial Nikolaus Tauchen, dem Bischof Johann IV. Roth und dem Abt des Breslauer Sandstifts, Benedikt Johnsdorf zusammen. Die Verhandlungen endeten damit, dass die Malteser auf eine Übernahme des Kreuzherren-Ordens in Schlesien verzichteten und ihnen im Gegenzug die Prager Kreuzherren-Propstei am Zderaz auf „Lebenszeit“ zugesprochen wurde. Regesten11 Urkundenabschriften aus dem Archiv der Kreuzherren zu Neisse[6] und 2 Originalurkunden von und mit dem Propst und Meister der Kreuzherren, Johannes VII Unglaube
Literatur
Siehe auch
WeblinksCommons: Johannes Unglaube – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Einzelnachweise
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