Johannes DietleinJohannes Dietlein (* 19. Februar 1963 in Köln) ist ein deutscher Jurist und Professor an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. LebenJohannes Dietlein studierte Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. 1988 absolvierte er seine erste juristische Staatsprüfung, 1992 seine zweite Staatsprüfung. 1991 wurde er in Münster mit einer Arbeit über grundrechtliche Schutzpflichten summa cum laude zum Dr. iur. promoviert und war anschließend am Kommunalwissenschaftlichen Institut der Universität Münster tätig. Von 1992 bis 1998 war er wissenschaftlicher Assistent des Staatsrechtslehrers Klaus Stern an der Universität zu Köln, an der er sich im Jahre 1998 mit einer Monographie zur Nachfolge im Öffentlichen Recht habilitierte. Anschließend folgte eine Lehrstuhlvertretung an der Universität zu Köln, bevor er zum Wintersemester 1998/99 seine Tätigkeit an der Universität Düsseldorf begann. 1999 nahm er einen Ruf auf den Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf an. Seit 2003 ist er zudem (Gründungs-)Direktor des dortigen Zentrums für Informationsrecht. Von 2004 bis 2006 war er Prodekan, von 2006 bis 2008 Dekan der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität. Dietlein ist verheiratet und Vater zweier erwachsener Söhne. Er ist der Sohn des früheren nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtspräsidenten Max Josef Dietlein sowie ein UrUr-Enkel des vormaligen Düsseldorfer Ehrenbürgers und Leiters der ersten Düsseldorfer Augenklinik Albert Mooren.[1] WirkenDer Schwerpunkt seiner wissenschaftlichen Arbeit liegt im Landesverfassungsrecht, im Kommunalrecht, im Wirtschaftsverwaltungsrecht (einschl. Glücksspielrecht) sowie im Agrar- und Umweltrecht. In diesen Themenfeldern ist Dietlein durch zahlreiche Buch- und Aufsatzveröffentlichungen hervorgetreten, namentlich durch mehrere von ihm herausgegebene Kommentarwerke u. a. zum Kommunalrecht der Länder Nordrhein-Westfalen, Bayern und Niedersachsen. Sein gemeinsam mit Johannes Hellermann verfasstes Lehrbuch zum Öffentlichen Recht in NRW erschien im Jahre 2024 in der 10. Auflage. Dietlein ist vielfach als Experte in parlamentarische Anhörungen, u. a. im Rahmen der Föderalismusreform I im Mai 2006 im Deutschen Bundestag, einbezogen worden. Zugleich ist er mehrfach als Prozessbevollmächtigter vor dem BVerfG, dem EuGH und vor Landesverfassungsgerichten aufgetreten. Dietlein ist langjähriges Vorstandsmitglied der Freiherr vom Stein-Akademie für Europäische Kommunalwissenschaften, deren Vorsitz er viele Jahre innehatte.[2] Er engagierte sich ferner im Vorstand der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Vereinigung Düsseldorf, im Beirat der Düsseldorf University Press, im Stiftungsrat der Klaus Stern-Stiftung.[3], als Vorsitzender des Jagd- und Forstrechtsausschusses der Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht (DGAR) sowie als Mitglied im Rechtsausschuss des Deutschen Jagdverbandes.[4] Zudem ist Dietlein Mitglied des Justizprüfungsamtes beim Oberlandesgericht Düsseldorf. Er ist Mitherausgeber der KStZ (Kommunale Steuer-Zeitschrift), der ZfWG (Zeitschrift für Wett- und Glücksspielrecht) sowie der Zeitschrift NWVBl. (Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter). MitgliedschaftenDietlein ist u. a. Mitglied der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer, des Deutschen Hochschulverbandes, der Freiherr vom Stein-Akademie für Europäische Kommunalwissenschaften sowie des Studienkreises Öffentliches Wirtschaftsrecht an der Universität Münster. Seit 1984 ist er Mitglied der katholischen Studentenverbindung KDStV Ripuaria Bonn im CV. Zudem ist er Mitglied des Düsseldorfer Heimatvereins Düsseldorfer Jonges.[5] Ehrungen und Auszeichnungen
Schriften
Weblinks
Einzelnachweise
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