Johann Braun (Rechtswissenschaftler)Johann Braun (* 20. Juli 1946 in Ludwigshafen am Rhein; † 21. Juni 2023) war ein deutscher Rechtswissenschaftler und Rechtsphilosoph. LebenJohann Braun absolvierte das Abitur am Max-Planck-Gymnasium Ludwigshafen.[1] Danach studierte er Rechtswissenschaften zuerst an der Universität Heidelberg und ab 1969 an der Universität Mannheim, wo er 1971 das Erste Juristische Staatsexamen ablegte. Im Anschluss daran absolvierte er das Referendariat in Rheinland-Pfalz und schloss es mit der Zweiten Juristischen Staatsprüfung ab. Von 1974 an war er wissenschaftlicher Assistent von Hans-Martin Pawlowski an der Universität Mannheim. Dort promovierte er 1979 und habilitierte sich 1982 für die Fächer Zivilprozessrecht, Bürgerliches Recht, Rechtsphilosophie und Privatrechtsgeschichte der Neuzeit. Von 1983 bis 1988 war er ordentlicher Professor an der Universität Trier. Vom 1. April 1988 bis zu seiner Pensionierung am 30. September 2011[2] hatte er den Lehrstuhl für Zivilprozessrecht, Bürgerliches Recht und Rechtsphilosophie an der Universität Passau inne. 1995 lehnte er einen Ruf an die Universität Tübingen ab. Braun war verheiratet und Vater dreier Kinder. Er starb am 21. Juni 2023 im Alter von 76 Jahren.[3] SchwerpunkteBrauns besonderes Interesse galt der rechtswissenschaftlichen Grundlagenforschung, namentlich in dem Grenzgebiet zwischen Bürgerlichem Recht und Prozessrecht. Ein weiterer Schwerpunkt war die rechtswissenschaftliche Aufarbeitung des deutschen Idealismus. In diesem Zusammenhang beschäftigte er sich u. a. intensiv mit Leben und Werk des 1839 verstorbenen Rechtsphilosophen und Universalrechtshistorikers Eduard Gans. Ferner widmete er sich dem Arbeitsgebiet „Bildende Kunst und Recht“. 2001 wurde Braun in dem Normenkontrollverfahren gegen das Lebenspartnerschaftsgesetz zum Prozessvertreter Thüringens und Sachsens bestellt. Seine Auseinandersetzung mit dieser Thematik fand ihren Niederschlag in einer Reihe engagierter Publikationen (u. a. Zeitschrift für Rechtspolitik. 2001, 14; JuristenZeitung. 2002, 23 und 294; Juristische Schulung. 2003, 21). Darin legte er dar, was seiner Auffassung nach die rechtliche Gleichbehandlung homosexueller Partnerschaften mit der Ehe für die Gesellschaft bedeutet, und wies auf einen angeblich langjährigen Schulterschluss von Schwulen- und Pädobewegung hin (JuristenZeitung 2002, S. 23 ff). Die Reaktionen darauf beschrieb er in seinem Buch Eingetragene Lebenspartnerschaft und Ehe. Positionen und Argumente. Sein Buch 1968 – Eine Bilanz erschien 2018 im Verlag Antaios, welcher der Neuen Rechten zugeordnet wird. Veröffentlichungen (Auswahl)
Rechtshistorische und rechtsphilosophische Editionen:
Weblinks
Einzelnachweise
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