Joachim Mynsinger von FrundeckJoachim Mynsinger von Frundeck, auch Joachim Münsinger von Frundeck (* 13. August 1514 in Stuttgart; † 3. Mai 1588 in Helmstedt) war ein Jurist der beginnenden Frühen Neuzeit, Kanzler des Fürstentums Braunschweig-Wolfenbüttel und Verfasser zahlreicher neulateinischer Dichtungen. LebenMynsinger studierte in Dole/Burgund, Tübingen, Padua und Freiburg im Breisgau, wo er als Schüler von Ulrich Zasius im Januar 1536 zum Dr. iur. promovierte. Von 1548 bis 1556 war er Richter am Reichskammergericht in Speyer, anschließend bis 1573 Kanzler des Fürstentums Braunschweig-Wolfenbüttel; sein Nachfolger wurde Franz Mützeltin. Mynsinger widmete sich vornehmlich wissenschaftlichen Arbeiten, blieb aber dem Herzog als Berater unter dem Titel Vizehofrichter und Rat von Haus aus und erster Vizekanzler der Universität Helmstedt erhalten. BedeutungSeine bahnbrechende Bedeutung im Bereich der Rechtswissenschaft liegt darin, dass er begonnen hat, anhand der an sich geheim zu haltenden Beratungsunterlagen, die Entscheidungen des Reichskammergerichts zu publizieren, und damit zum Begründer der für die Systematisierung und Fortentwicklung des Rechts bedeutsamen sog. „kameralistischen Jurisprudenz“ wurde. Seine erstmals im Jahr 1563 erschienenen Singularium Observationum Judicii Imperialis Camerae centuriae quatuor erschienen immer wieder erweitert bis zum Ende des 17. Jahrhunderts in mehr als 20 Auflagen. Mynsinger als DichterMynsinger verfasste seit seiner Jugend neulateinische Gedichte verschiedener Gattungen, so etwa, als Zeichen seiner lebenslangen Verehrung für die Habsburger, das Epos Austriados libri duo. Diese wurden 1585 in einer von Heinrich Meibom veranstalteten Gesamtausgabe der Dichtungen neu abgedruckt und dafür teilweise stark überarbeitet. Werke
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