JagdrevierEin Jagdrevier,[1] oftmals kurz Revier oder Jagd genannt, z. T. als Jagdgebiet,[2] oder Jagdbezirk,[3] seltener auch als Jagdbogen[4], Pirschbezirk[5] oder Jagdgrund[6] bezeichnet, ist ein Gebiet, in dem die Jagd ausgeübt wird. DeutschlandBundesrechtIm Bundesjagdgesetz werden Jagdreviere als Jagdbezirk bezeichnet.[7] Die Jagd wird in Deutschland flächendeckend in Jagdbezirken ausgeübt. Ein Jagdbezirk ist in Deutschland entweder ein Eigenjagdbezirk oder ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk.[8][9] Die unterschiedlichen Eigentumsverhältnisse (Privat-, Kommunal- oder staatliches Eigentum oder anderes) spielen dabei keine Rolle. Ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk kann entsprechend der erforderlichen Mindestfläche in mehrere Jagdbezirke unterteilt werden. In jedem Jagdbezirk untersteht die Jagdausübung dem jeweiligen Jagdausübungsberechtigten. Ob diese Jagdbezirke dann von Jagdrechtsinhabern selbst bejagt werden oder sie, wie bei gemeinschaftlichen Jagdbezirken in den meisten Fällen üblich, an Jagdpächter verpachtet werden, liegt in der Entscheidung der jeweiligen Rechtsinhaber begründet. Allerdings besteht die Verpflichtung zur Jagdausübung mit Ausnahme von befriedeten Bezirken. LandesrechtBayern Ein Staatsjagdrevier ist in Bayern ein Eigenjagdrevier des Freistaates Bayern.[10] In Bayern werden einzelne verpachtete Teile eines Jagdreviers als Jagdbogen bezeichnet.[11][12] ÖsterreichIn Österreich herrscht weitgehend das Revierjagdrecht.[13] SchweizGrundsätzlich gilt ein jagdliches Rahmenrecht auf Bundesebene.[14] In diesem werden die Kantone zur Umsetzung verpflichtet, sodass es im kantonal geregelten Jagdrecht sowohl das Revierjagdsystem als auch das Lizenzjagdsystem gibt.[15] Siehe auchLiteratur
WeblinksCommons: Jagdreviere – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien Wiktionary: Jagdrevier – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Einzelnachweise
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