HochleistungsstreckeHochleistungsstrecken sind Eisenbahnstrecken in Österreich, die von der Bundesregierung gemäß § 1 Abs. 1 Hochleistungsstreckengesetz (HlG) zu solchen erklärt wurden. Diesen Strecken muss eine besondere Bedeutung für einen leistungsfähigen Verkehr mit internationalen Verbindungen oder für den Nahverkehr zukommen. Es können sowohl „bestehende“ als auch „geplante“ Eisenbahnen (Ausbaustrecken und Neubaustrecken) und hier wieder „Strecken oder Streckenteile“ zu Hochleistungsstrecken erklärt werden.[1] Verordnungsentwürfe, die die Erklärung einer geplanten oder bestehenden Eisenbahn zur Hochleistungsstrecke gem § 1 HLG zum Gegenstand haben, sind gem § 3 Abs 1 Z 1 lit a des Bundesgesetzes über die strategische Prüfung im Verkehrsbereich (SP-V-Gesetz, BGBl I 2005/96) einer strategischen Umweltprüfung zu unterziehen. Da bis dato keine Hauptbahnverordnung gemäß § 4 Abs. 1 Z 2 Eisenbahngesetz 1957 erlassen wurde, ergibt sich die Summe der österreichischen Hauptbahnen aus den nachfolgend angeführten bisher ergangenen 6 Verordnungen der Bundesregierung gemäß § 1 Hochleistungsstreckengesetz: 1. Hochleistungsstreckenverordnung (BGBl 1989/370 idF BGBl II 1998/397)
2. Hochleistungsstreckenverordnung (BGBl 1989/675)
3. Hochleistungsstreckenverordnung (BGBl 1994/83)
4. Hochleistungsstreckenverordnung (BGBl II 1997/273)
5. Hochleistungsstreckenverordnung (BGBl II 2012/11)
6. Hochleistungsstreckenverordnung (BGBl II 2018/36)
Die österreichischen Teile der Transeuropäischen Netze (TEN-Verkehr) des Eisenbahnbereiches sind auch zu Hochleistungsstrecken nach dem Hochleistungsstreckengesetz (Hochgeschwindigkeit oder konventionell) erklärt. Es gibt aber auch einige Abweichungen.[2] Im Gegensatz zu reinen Hochgeschwindigkeitsstrecken (HGV) für den Personenverkehr sollen auf Hochleistungsstrecken auch konventionelle Züge, einschließlich Güterverkehr, weiterhin zum Einsatz kommen und einen Mischverkehr ermöglichen.[3] Planungsgrundlage für den Bau und Ausbau von Hochleistungsstrecken sind die „Richtlinien für das Entwerfen von Bahnanlagen-Hochleistungsstrecken“ („HL-Richtlinien“) der Österreichischen Bundesbahnen. Weblinks
Einzelnachweise
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