Herzog von Veragua (spanisch Duque de Veragua) ist ein Titel im spanischenAdel. Er beinhaltete im 16. Jahrhundert Herrschaftsrechte über eine Region in Panama, die in etwa der heutigen Provinz Veraguas (heute üblicherweise mit -s am Ende geschrieben) entspricht.[1]
1492, vor seiner ersten Fahrt, schloss Christoph Kolumbus mit den Katholischen Königen die Kapitulation von Santa Fe, in der Kolumbus’ Rechte an seinen Entdeckungen geregelt waren. Hieraus entwickelten sich zwischen Kolumbus und seinen Nachkommen einerseits und der spanischen Krone andererseits jahrzehntelang andauernde Rechtsstreitigkeiten, die sogenannten pleitos colombinos. 1537 wurden diese Streitigkeiten durch einen Vergleich beigelegt. Als Teil dieser Einigung erhielt Luís Colón, ein Enkel des Entdeckers über dessen Sohn Diego, von Karl V. (in Spanien Karl I.) neben anderen Zugeständnissen den erblichen Titel eines Herzogs von Veragua[2]. Der Titel ist mit dem eines Granden verknüpft und bis heute erblich unter Kolumbus’ Nachkommen; gegenwärtiger Träger ist seit 1986 Cristóbal Colón de Carvajal y Gorosábel (* 1949) als 18. Herzog[3].
Herzöge von Veragua
Luis Colón de Toledo, 1. Herzog von Veragua (1520–1572)
Felipa Colón de Toledo, 2. Herzogin von Veragua (1550–1577)
Cristóbal Colón de Cardona, 3. Herzog von Veragua (1545–1583)
Nuño Colón de Portugal, 4. Herzog von Veragua (1570–1622)
Álvaro Colón de Portugal y Espinosa, 5. Herzog von Veragua (1598–1636)