HausnotrufUnter Hausnotruf (auch: Rufhilfe, Heimnotruf (Österreich), Notruf-System (Schweiz), Seniorenalarm, Seniorennotruf) versteht man ein auf der Telefontechnik basierendes System, das es alleinstehenden alten oder behinderten Menschen erleichtert, bei einem Notfall unkompliziert selbstständig und direkt Hilfe anzufordern. Den Betroffenen wird dadurch ermöglicht, länger in ihrer Wohnung zu leben und dennoch die Sicherheit zu haben, notfalls nicht auf rasche Hilfe verzichten zu müssen. Auslöser des Alarms ist üblicherweise ein tragbarer Notrufsender, kann aber etwa auch ein Sensor sein, der auf Sturz reagiert. Nach Angaben des Bundesverbandes Hausnotruf gab es 2006 in ca. 350 deutschen Städten solche Anbieter, die auf eines der ca. 180 Callcenter aufgeschaltet sind. Damit wurden ca. 1,2 Mio. Nutzer versorgt (2024).[1] In der Schweiz gehen Schätzungen davon aus, dass rund 50'000 Notruf-Geräte im Einsatz sind.[2] TechnikDas Rufhilfe-System besteht aus
und
Die Geräte sind dabei so ausgelegt, dass bestehende Telefongespräche oder Verbindungen unterbrochen werden und ein Notruf über das Gerät unverzüglich und automatisch abgesetzt werden kann. Dabei werden zuvor einprogrammierte Telefonnummern in einer festgelegten Reihenfolge angewählt. Durch die Freisprecheinrichtung wird erreicht, dass auch die entfernt vom Basisgerät gestürzte Person mit dem Gesprächspartner (Angehörige, Notruf-Zentrale) ohne Telefonhörer oder Handy sprechen kann. Neben der Handtaste (Notrufsender) gibt es auch verschiedene andere Auslösearten (Fallsensor, Rauchmelder, Bewegungsmelder). Es ist eine Vielzahl von Geräten erhältlich, die über analoge Anschlüsse, digitale ISDN-Anschlüsse oder IP-Telefonie angeschlossen werden können. Es gibt auch Geräte mit integriertem GSM-Modul, die unabhängig von einem Festnetzanschluss funktionieren. Teilweise sind die Geräte mit Akkus ausgestattet, um auch bei Stromausfall zu funktionieren. Mittlerweile sind die Entwicklungen von Notrufsystemen für Senioren schon deutlich vorangeschritten und dem aktiveren Lebensstil von Benutzern angepasst. Diese neuen Systeme funktionieren meist über das Mobilfunknetz und haben moderne Funktionalitäten wie automatische Notfallerkennung oder Notfallortungen über GPS integriert. FunktionsweiseAktiver HilferufIm Notfall, beispielsweise nach einem Sturz oder bei plötzlich auftretenden Beschwerden, kann der Benutzer durch einfachen Druck auf den Notrufknopf einen Hilferuf absetzen, ohne das Telefon erreichen zu müssen. In der Leitstelle des Rufhilfe-Betreibers (Hilfs- oder Rettungsorganisationen sowie private Anbieter) geht daraufhin ein Notruf ein und die Daten des Betroffenen (Adresse, Vorerkrankungen, Angehörige) werden angezeigt. Durch die Freisprecheinrichtung in der Basisstation kann der Mitarbeiter des Rufhilfe-Betreibers mit dem Benutzer sprechen, um die Art und Schwere des Notfalles abzuklären und weitere Maßnahmen zu besprechen. Je nach Organisation des Dienstes und Art der erforderlichen Hilfeleistung können nun Angehörige oder Nachbarn informiert werden. Ist kurzfristig kein vertrauter Mensch erreichbar, wird bei vielen Hausnotrufanbietern ein eigener Bereitschaftsdienst gerufen. Sofern erforderlich werden auch Pflegedienste oder Hausarzt etc. benachrichtigt oder der Rettungsdienst alarmiert. In der Regel ist beim Hausnotrufbetreiber oder bei einem Nachbarn ein Schlüssel hinterlegt, so dass ein Betreten der Wohnung auch dann möglich ist, wenn der Bewohner selbst nicht öffnen kann. Die Schlüssel werden in einem Tresor aufbewahrt und sind nur mit Nummern gekennzeichnet, so dass ein Missbrauch ausgeschlossen ist. Passiver HilferufZusätzlich zu diesem „aktiven Alarm“ gibt es noch die Möglichkeit des „Passivalarms“ (auch „Sicherheitsuhr“ genannt), nach dem Prinzip einer sogenannten Totmanneinrichtung: An der Basisstation befindet sich eine Taste, die vom Benutzer regelmäßig betätigt wird. Er bestätigt damit, dass es ihm gut geht. Sollte diese Bestätigung über einen längeren Zeitraum (meist 24 Stunden) ausbleiben, wird telefonisch Kontakt aufgenommen und bei Nichterreichen in der Wohnung nachgesehen, ob alles in Ordnung ist. Ruf in Nicht-NotfallsituationenJe nach Anbieter ist das System nicht nur für Notfälle gedacht, sondern wird auch dafür genutzt, Einkaufs- oder Putzhilfen bequem per Knopfdruck zu rufen. Notruf im internationalen VergleichHausnotruf in DeutschlandKonzipiert und entwickelt wurde das Hausnotrufsystem Anfang der 1970er Jahre von Wilhelm Hormann, mit dem Ziel, neue umfassende Strukturen in der ambulanten und stationären Versorgung und Betreuung Kranker, Alter, Alleinlebender und Behinderter zeitgerecht zu schaffen. Der Begriff Hausnotruf in seiner ursprünglichen Form ist daher umfassender, d. h. einschließlich der Übermittlung biomedizinischer Daten und der sozialen Kommunikation zu sehen, und soll sich nicht nur auf den Seniorenalarm beschränken. Dies wird in dem entsprechenden Forschungsbericht über den Hausnotruf ausführlich dargelegt. Die technische Umsetzung erfolgte mit Hilfe von AEG-Telefunken Backnang GmbH und wurde im Frühjahr 1980 der internationalen Öffentlichkeit vorgestellt. Der Hausnotruf wurde 1982 mit dem Frankfurter Innovationspreis der deutschen Wirtschaft des Wirtschaftsclubs Rhein Main e. V. in Frankfurt/Main ausgezeichnet. Die Deutsche Telekom und das Deutsche Rote Kreuz haben im Herbst 2012 zur MEDICA eine neue Technologie in einer Uhr eingeführt, die auch außerhalb der Wohnung funktioniert.[3] Notruf in der SchweizAuf dem Schweizer Markt dominieren fünf Gerätearten (stationäres Hausnotruf-Gerät, mobiles Hausnotruf-Gerät, Festnetz-Telefon, Handy und Uhr). Das stationäre Hausnotruf-Gerät zeichnet sich durch eine einfache Bedienung aus, eignet sich jedoch nicht für Menschen, die oft unterwegs sind. Die meisten Geräte funktionieren mit einem Funksender. Dies ist meist ein Knopf, der um das Handgelenk oder den Hals getragen wird. Stürzt die betagte Person, kann sie via Knopfdruck Hilfe anfordern. Je nach Anbieter wählt das Gerät vorprogrammierte Nummern oder verbindet mit einer Notruf-Zentrale. 1983 wurde das Notrufsystem in der Schweiz erstmals durch das Schweizerische Rote Kreuz eingesetzt, 20 Geräte boten die Rotkreuzsektionen Zürich und Basel damals an. Seit 1991 wird der Notruf auf nationaler Ebene umgesetzt und weiterentwickelt. 2013 übernimmt das Schweizerische Rote Kreuz Curena und verfügt über eine eigene Notrufzentrale. Auf nationaler Ebene ist das SRK die größte Notrufsystem-Anbieterin, gefolgt von SmartLife Care, einem Gemeinschaftsunternehmen von Swisscom und den Helvetia Versicherungen. Zusätzlich gibt es regionale und kantonale Anbieter wie private Firmen und Nonprofit-Organisationen. Heute gehen Schätzungen davon aus, dass bis zu 50'000 Geräte im Einsatz sind.[4] FinanzierungSofern in einer Region mehrere Anbieter existieren, sollten vor Vertragsabschluss Preisvergleiche angestellt werden, die identische und typische Nutzungsverhalten zugrunde legen, da die Kalkulationen je nach Region und Anbieter zum Teil recht unterschiedlich sein können. GrundgebührZunächst können einmalige Gebühren für die Einrichtung der Anlage verlangt werden. Zum Teil sind diese Kosten jedoch in die monatliche Grundgebühr eingerechnet, die für die Gerätemiete und die Bereitschaft zur Anrufannahme und -weiterleitung erhoben werden. EinsatzkostenDarüber hinaus können Kosten pro Einsatz (Hausbesuch) anfallen, die die Anfahrt mit Wohnungsschlüssel und Hilfeleistungen (beispielsweise beim Aufstehen und einen eventuellen Transport in die Arztpraxis) o. Ä. umfassen. Diese Kosten unterscheiden sich je nach Qualifikation des einzusetzenden Personals, seiner Fahrzeuge, Anfahrtsdauer und der Kostenstruktur des Anbieters. Mitunter sind die Einsatzkosten auch pauschal in der Grundgebühr enthalten. Des Weiteren fallen die Telefonkosten zum Callcenter an (bei Notrufen, aber auch beim Betätigen der Passivtaste sowie durch automatisch aufgebaute Verbindungen wie tägliche Verbindungstests etc.). KostenersatzWenn durch diese Anlage ein Pflegeheimaufenthalt vermieden werden kann und der Verbleib in der gewohnten Umgebung gesichert wird, können sich Krankenversicherungen an den Kosten beteiligen. Da der Hausnotruf ein anerkanntes Hilfsmittel für Pflegebedürftige darstellt, ist es möglich, dass die Pflegeversicherung bzw. das Sozialamt die Kosten übernimmt. Siehe auch
Literatur
WeblinksCommons: Bilder von Rufhilfegeräten – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Einzelnachweise
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