Nach dem Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg (1956–1960), erstem und zweitem Staatsexamen arbeitete Harro Otto von 1962 bis 1965 als wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Strafrecht und Kriminalpolitik an der Universität Hamburg (Werner Hardwig, Rudolf Sieverts). Nach der Promotion zum Thema „Pflichtenkollision und Rechtswidrigkeitsurteil“ (1964) ging er als wissenschaftlicher Assistent an den Lehrstuhl für Strafrecht und Kriminologie der Justus-Liebig-Universität Gießen (Anne-Eva Brauneck), wo er sich 1969 habilitierte. Nach der Vertretung einer Professur an der Universität Hamburg (1970/71) folgte 1971 die Berufung auf eine Professur für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie an der Philipps-Universität Marburg als Nachfolger von Erich Schwinge. Im Jahr 1977 wurde er Inhaber eines Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Bayreuth. In den Jahren 1988–1991 amtierte er als Vizepräsident der dortigen Universität. Er wurde 2005 emeritiert.
Forschung und Lehre
Harro Otto prägt eine eigene Sichtweise des Strafrechts. Im Sinne der Auffassung von Claus Roxin ist er ein Befürworter der Risikoerhöhungslehre. Dogmatisch geht Otto von einem einheitlichen Unrechtstatbestand aus, der die Elemente des Tatbestands und die Rechtswidrigkeit umfasst. Folglich kommt er zu einem zweistufigen Deliktsaufbau aus Unrechtstatbestand und Schuld. Der wesentliche Unterschied zur herrschenden Lehre liegt darin, dass nach Ottos Ansatz die Tatbestandsverwirklichung keine Indizwirkung in Bezug auf die Rechtswidrigkeit auslöst.
Otto hat seine Rechtsauslegung in zwei Lehrbüchern zum allgemeinen und besonderen Teil des Strafrechts dargelegt, in denen er teilweise die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als dogmatisch widersprüchlich kritisiert.
Der Forschungsschwerpunkt von Otto liegt neben der allgemeinen Strafrechtsdogmatik vor allem auch im Wirtschaftsstrafrecht. Aufsehen erregte er, als er im Rahmen der strafrechtlichen Ermittlungen gegen den früheren Bundeskanzler Helmut Kohl im Rahmen der CDU-Spendenaffäre als Gutachter wirkte und den Tatbestand der Untreue zu Gunsten Kohls auslegte.
Gerhard Dannecker, Joerg Brammsen, Roland Schmitz u. a. (Hrsg.): Festschrift für Harro Otto zum 70. Geburtstag am 1. April 2007. Heymann, Köln/Berlin/München 2007, ISBN 978-3-452-26588-3.
Winrich Langer: Glückwunsch: Harro Otto zum 80. Geburtstag. In: Juristenzeitung. 72 (2017), S. 355 f.