Die Nachbarorte von Hamm sind die Konzer Stadtteile Filzen und das auf der anderen Saarseite gelegene Könen im Norden, sowie die Ortsgemeinden Kanzem im Osten und Wawern im Südwesten.
Geschichte
Eine im Besitz der Trierer Abtei St. Maximin befindliche Kirche in Hamm wird 1140 erstmals erwähnt.[3]
Das im 13. Jahrhundert erwähnte „Burghaus“, ein Verwaltungssitz des Trierer Domkapitels, dem damaligen Grundherrn von Hamm und Filzen, war der Vorläufer des heutigen Wohnplatzes Hammerfähre. Die frühere Fähre wird erstmals 1561 erwähnt, der strategisch wichtige Flussübergang war schon in römischer Zeit besiedelt.[4]
Nach dem Dreißigjährigen Krieg waren von zuvor fünf Haushaltungen in Hamm noch zwei vorhanden.[3]
Aus den Gemeinden Filzen und Hamm bei Filzen wurde am 7. Juni 1969 die Gemeinde Filzen neu gebildet. Diese wurde am 7. November 1970 zusammen mit anderen bis dahin selbstständigen Gemeinden in die Stadt Konz eingemeindet.[5]
Politik
Hamm bildet zusammen mit Filzen gemäß Hauptsatzung einen von fünf Ortsbezirken der Stadt Konz. Der Ortsbezirk umfasst die Gebiete der beiden früheren Gemeinden. Die Interessen des Ortsbezirks werden durch einen Ortsbeirat und durch einen Ortsvorsteher vertreten.[6]
↑ abChronik Hamm. Verbandsgemeindeverwaltung Konz, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 13. April 2021; abgerufen am 13. April 2021.
↑Die Hammerfähre am Altlauf der Saar. In: Trierischer Volksfreund. Volksfreund-Druckerei Nikolaus Koch GmbH, Trier, 18. Mai 2006, abgerufen am 13. April 2021.
↑Amtliches Gemeindeverzeichnis 2006 (= Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz [Hrsg.]: Statistische Bände. Band393). Bad Ems März 2006, S.183 (PDF; 2,6 MB).Info: Es liegt ein aktuelles Verzeichnis (2016) vor, das aber im Abschnitt „Gebietsänderungen – Territoriale Verwaltungsreform“ keine Einwohnerzahlen angibt.
↑Hauptsatzung der Stadt Konz vom 25. August 2015. (PDF) § 2 Ortsbezirke. Verbandsgemeindeverwaltung Konz, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 11. April 2021; abgerufen am 11. April 2021 (Die Änderungen vom 2017 und 2019 betreffen nicht den § 2 Ortsbezirke).