GrundschulförderklasseEine Grundschulförderklasse ist eine lediglich in Baden-Württemberg bestehende schulische Einrichtung, die schulpflichtige, aber vom Schulbesuch zurückgestellte Kinder in einem Jahr zur Schulfähigkeit führen soll.[1] Grundschulförderklassen sind an Grundschulen angegliedert.[2] Vergleichbare Einrichtungen in anderen deutschen Bundesländern heißen oft Schulkindergärten. Statistische ErhebungenIm Schuljahr 2012/13 bestanden an 245 baden-württembergischen Schulstandorten 289 öffentliche Grundschulförderklassen mit insgesamt 3930 Kindern. Zum Vergleich: An Baden-Württemberg wurden 90 634 Schüler an Grundschulen eingeschult.[3] Das heißt, dass etwa 4,2 % der in Baden-Württemberg schulpflichtigen Kinder in Grundschulförderklassen eingeschult wurden. Im landesweiten Durchschnitt werden in jeder Klasse 13 Kinder betreut. Die meisten Grundschulförderklassen sind Halbtageseinrichtungen. Jungen sind in den öffentlichen Grundschulförderklassen mit derzeit (Stand: Schuljahr 2012/13) 66 % deutlich in der Überzahl gegenüber Mädchen. 19 % der betreuten Kinder hatten eine ausländische Staatsangehörigkeit.[4] Die Förderungs- und Betreuungszeit für ein Kind soll 22 Wochenstunden betragen, wobei die gemeinsame Förderungs- und Betreuungszeit mindestens 13 bis 15 Stunden beträgt. Einzelförderung als zusätzliche und zeitlich begrenzte Maßnahme ist möglich.[5] Klientel der GrundschulförderklasseDiese Kinder weisen verschiedenste Entwicklungsrückstände auf, wie zum Beispiel[6][7]
Nicht aufgenommen werden dagegen
Aufnahme in die GrundschulförderklasseEs besteht kein Rechtsanspruch auf die Aufnahme in eine Grundschulförderklasse. Die Aufnahme erfolgt nach Kapazität und Dringlichkeit. Der Besuch ist keine Pflicht, zurückgestellte Kinder können auch in ihrer bisherigen vorschulischen Einrichtung (z. B. Kindergarten) verbleiben. Im Schulgesetz für Baden-Württemberg ist der Besuch der Grundschulförderklasse für noch nicht schulfähige Kinder allerdings eine Soll-Regelung. Schulgesetz für Baden-Württemberg, vgl. § 5 a Kinder werden an ihrem Wohnort oder am zugehörigen Standort der Grundschulförderklasse eingeschult. Es besteht keine Wahlfreiheit. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Schulleitung der zuständigen Grundschule in Zusammenarbeit mit den Fachkräften in den Grundschulförderklassen, den Kooperationslehrkräften und dem zuständigen Beratungslehrer. Ebenso herangezogen werden Schulfähigkeitsuntersuchungen, Beobachtungen der Eltern und Informationen aus den Kindergärten.[10] LernzieleDie Grundschulförderklasse fungiert nicht als Förderinstrument für „Kann-Kinder“.[11] Nach einer Erprobungsphase an einigen ausgewählten Schulen wurden die Grundschulförderklassen seit dem Schuljahr 2003/04 eng mit den vor Ort bestehenden Grundschulklassen verzahnt.[12] Ziel soll eine optimale Förderung der Kinder sein, die dann ggf. auch unterjährig in die Grundschule eingeschult werden können.[13] Pädagogische ArbeitDie Grundschulförderklasse arbeitet ganzheitlich und stellt eine Übergangsform vom spielerischen Lernen im Kindergarten zum strukturierten Lernen der Schule dar. Sie soll emotionale, soziale, kognitive und motorische Fähigkeiten fördern. Für jedes Kind wird ein individueller Entwicklungsplan erstellt. Die Kooperation zwischen der Grundschulförderklasse und der Grundschule, den Eltern und anderen Fördereinrichtungen (z. B. Ergotherapeuten, Logopäden, Psychotherapeuten, Frühförderstellen etc.) spielt eine große Rolle.[14] Inhaltliche Schwerpunkte liegen im sozialen Lernen, der Sprachförderung, dem mathematischen Grundverständnis, Fertigkeiten im kreativen Gestalten, Erleben von Sport und Spiel. Eingeübt werden soll auch ein strukturierter Tagesablauf, der dann in der Grundschule vorherrschend ist. PersonalDer Leiter der Grundschule ist zugleich Leiter der Grundschulförderklasse.[15] Für das Personal an Grundschulförderklassen gibt es keine spezialisierte Ausbildung: Überwiegend sind ausgebildete Lehrer (58 %) oder Erzieher (35 %), zu einem geringeren Teil noch Sozialpädagogen oder Personal mit anderweitiger Ausbildung dort beschäftigt. Lediglich 6 % des Personals sind Männer.[16] Die Fachkräfte sind Angestellte, werden nach Tarifvertrag bezahlt und können nicht, wie für baden-württembergische Lehrkräfte üblich, verbeamtet werden. KritikKritik richtet sich vor allem gegen die Organisationsform:
Weblinks
Einzelnachweise
|
Portal di Ensiklopedia Dunia