Grunderwerbsteuer (Tschechien)Die Immobilien-Erwerbsteuer (daň z nabytí nemovitých věcí) besteuert, wie aus der Bezeichnung zu entnehmen ist, den Erwerb von Immobilien. Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2014 wurde das Gesetz über die Erbschafts-, Schenkungs- und Immobilienübertragungssteuer durch das neue Immobilienerwerbsteuergesetz (zákon o dani z nabytí nemovitých věcí) abgelöst.[1] SteuergegenstandGegenstand der Immobilien-Erwerbsteuer ist der entgeltliche Erwerb eines Eigentumsrechtes an einer Immobilie. Befreiungen nach §§ 6–9 daň z nabytí nemovitých věcí
BemessungsgrundlageDer Erwerbswert der Immobilie ist in der Regel entweder der Kaufpreis oder der sogenannte steuerliche Vergleichswert. Für die Bestimmung dieses Richtwerts stellt die Finanzverwaltung Online-Tools zur Verfügung.[3] SteuersatzDer Steuersatz für den Erwerb von Immobilien beträgt 4 % der Bemessungsgrundlage. SteuerschuldnerAb dem 1. November 2016 ist der Käufer Steuerschuldner.[4] AnzeigepflichtDer Steuerpflichtige muss spätestens am Ende des dritten Kalendermonats, der auf den Kalendermonat folgt, in dem die Eintragung ins Immobilienkatasters erfolgte, eine Steuererklärung einreichen. FälligkeitDie Immobilienerwerb-Steuer ist am letzten Tag der Frist zur Einreichung der Steuererklärung fällig. Für eine reibungslose Zahlung der Steuern ist es wichtig, dass der Steuerpflichtige die entsprechende Kontonummer des Finanzamtes für die Grunderwerbsteuer kennt. Jedes Finanzamt einer Region unterhält verschiedene Bankkonten für die verschiedenen Steuern. Die einzelnen Bankkonten findet man auf der Internetseite der Finanzverwaltung.[5] Siehe auch
WeblinksEinzelnachweise |
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