Global Maritime Distress and Safety SystemDas Global Maritime Distress and Safety System (weltweites Seenot- und Sicherheitsfunksystem), kurz GMDSS, ist eine Zusammenfassung von technischen Einrichtungen, Dienststellen und Regeln zur weltweiten Hilfe bei Seenotfällen und zur Sicherung der Schifffahrt. GMDSS wurde im Rahmen von SOLAS, dem internationalen Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See, eingerichtet (siehe auch International Maritime Organization (IMO)). Systeme im GMDSSGMDSS besteht aus folgenden Bestandteilen:
VoraussetzungenZur Teilnahme am GMDSS muss das Schiff mit zugelassenen Funk- und Kommunikationsgeräten ausgerüstet sein. Die Teilnahme am Mobilen Seefunkdienst erfordert eine Funkkonzession, mit der auch das Rufzeichen zugeteilt wird. Das für die Funkgeräte verantwortliche Besatzungsmitglied muss zudem über einen entsprechenden Fähigkeitsnachweis verfügen. Es gibt folgende Zeugnisse: First-class radio electronic certificate (Funkelektronikzeugnis GMDSS erster Klasse: wie GOC jedoch mit der Berechtigung, die GMDSS-Funkanlage vollständig zu reparieren), Second-class radio electronic certificate (Funkelektronikzeugnis GMDSS zweiter Klasse: wie ROC, jedoch mit der Berechtigung, die UKW-GMDSS-Funkanlage vollständig zu reparieren), Restricted Operator’s Certificate ROC (Beschränkt gültiges Betriebszeugnis für Funker der Berufsschifffahrt) und Short Range Certificate, SRC (Beschränkt gültiges Betriebszeugnis für die Sportschifffahrt) erlauben die Verwendung von UKW-Funkgeräten sowie EPIRBs und NAVTEX-Geräten. General Operator’s Certificate GOC (Allgemeines Betriebszeugnis für Funker) und Long Range Certificate LRC (Allgemeines Funkbetriebszeugnis für die Sportschifffahrt) erlauben zusätzlich die Verwendung von Grenz- und Kurzwellenfunkstationen sowie GMDSS-zertifizierten INMARSAT-Diensten auf Seeschiffen. In Deutschland wurden die Regelungen zur Umsetzung der Radio Regulations (Vollzugsordnung für den Funkdienst) der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) für die GMDSS-Funkelektronik-Zeugnisse vom Gesetzgeber bis heute nicht umgesetzt. Daher ist es in Deutschland nicht möglich, diese Zeugnisse zu erwerben. Auf internationaler Ebene sind diese Zeugnisse jedoch vorhanden und können dort durch Ablegen einer entsprechenden Prüfung erlangt werden. EPIRBs müssen registriert werden und für die Verwendung des Inmarsat-Satellitenkommunikationssystems ist ein entsprechender Vertrag mit der Betreibergesellschaft nötig. Seegebiete A1 bis A4Die IMO teilt die Weltmeere für GMDSS in vier sogenannte Seegebiete (Sea Area A1 bis A4) auf.[1] Schiffe, die nach SOLAS-Vorschriften ausgerüstet werden müssen (das sind insbesondere alle größeren Schiffe der Berufsschifffahrt), müssen abhängig vom befahrenen Seegebiet mit den passenden Kommunikationsmitteln ausgerüstet sein. Für die Freizeitschifffahrt ist die Ausrüstung international freiwillig, wobei in einzelnen Ländern zumindest eine UKW-Funkstation erforderlich ist.
Obwohl nach offizieller Definition jedes Seegebiet das jeweils vorhergehende nicht einschließt, bedeutet das nicht, dass die entsprechenden Kommunikationsmittel dort nicht eingesetzt werden können oder dürfen. Eine Kurzwellenfunkstation, die für Seegebiet A4 erforderlich ist, kann auch in den Seegebieten A2 und A3 gute Dienste leisten. Weblinks
Einzelnachweise
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