Gertrud von Sachsen (1030–1113)Gertrud von Sachsen (* etwa 1030 in Schweinfurt; † 4. August 1113 in Veurne) war durch die Heirat mit Florens I., Graf von Holland Gräfin von Holland und durch die Heirat mit Robert I., Graf von Flandern Gräfin von Flandern. Zwischen 1061 und 1067 war sie für ihren Sohn Dietrich V. Regentin von Holland und während der Abwesenheit ihres Mannes zwischen 1086 und 1093 Regentin von Flandern. Nach älterer Auffassung war Gertrud eine Tochter von Bernhard II., Herzog von Sachsen, während die neuere Forschung sie als Kind des Grafen Bernhard III. von Werl einordnet.[1] LebenGertrud wurde als Tochter von Bernhard II., Herzog von Sachsen und Eilika von Schweinfurt geboren.[2] Gräfin von HollandUm 1050 heiratete Gertrud Florens I., Graf von Holland (etwa 1017–28. Juni 1061).[3] Nach dem Tod ihres Ehemannes wurde ihr Sohn Dietrich V. Graf von Holland.[3] Da dieser noch minderjährig war, wurde sie Regentin. Wilhelm I., Bischof von Utrecht nutzte die Gelegenheit um Teile von Holland zu besetzen. 1064 wurden Wilhelm ein Teil der gräflichen Rechte zugesprochen. Gertrud und ihr Sohn wichen auf die Inseln von Frieslande. Gräfin von Flandern1063 heiratete Gertrud in zweiter Ehe Robert I. Graf von Flandern,[4] den zweiten Sohn von Balduin V., Graf von Flandern. Daraufhin war auch Robert Regent von Holland. 1071 wurde sie nach dem Tod ihres Schwiegervaters Gräfin von Flandern, was sie bis zum Tod ihres Ehemannes 1091 blieb. Während der Pilgerreise ihres Gatten nach Jerusalem zwischen 1086 und 1093 war Gertrud Regentin von Flandern. FamilieMit ihrem Ehemann Florens I., Graf von Holland hatte sie sieben Kinder:
Mit ihrem zweiten Ehemann Robert I. von Flandern hatte sie fünf Kinder:
Einzelnachweise
Weblinks
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