Gerichtsorganisation (Vatikanstadt)Koordinaten: 41° 54′ 5″ N, 12° 27′ 8″ O Die Gerichte des Vatikanstaates üben die weltliche Gerichtsbarkeit im Staat der Vatikanstadt aus. Die Gerichtsorganisation geht auf das Jahr 1929 zurück[1] und wurde in den Jahren 1932,[2] 1946,[3] 1987[4] und 2020[5] reformiert. Es existieren drei unabhängige, aber miteinander verbundene Gerichte im Palazzo del Tribunale an der Piazza Santa Marta, nämlich der Kassationshof, der Appellationshof und das Gericht des Vatikanstaates. Alle juristischen Einrichtungen urteilen im Namen des Papstes als Staatsoberhaupt. 1. InstanzDas Gericht des Vatikanstaates (it.: Tribunale dello Stato della Città del Vaticano) ist die erste Instanz. Ab 1. Januar 2025 wird es von Venerando Marano geleitet.[6] Von Mai 2021 bis Ende 2024 wurde es von Giuseppe Pignatone[7] geleitet; Vorgänger war Giuseppe Dalla Torre del Tempio di Sanguinetto.[8] 2. InstanzIn der Reihenfolge der Gerichte folgt an zweiter Stelle der Appellationshof des Vatikanstaates (it: Corte d'appello dello Stato della Città del Vaticano). An diesem Gericht sind sechs Richter tätig. Es wird von einem Präsidenten geleitet. Seit dem 8. Mai 2021 bekleidet Alejandro Arellano Cedillo (C.O.R.C.) dieses Amt, der gleichzeitig Dekan der Römischen Rota ist.[9] 3. InstanzAls oberste und letzte Instanz fungiert der Kassationsgerichtshof des Vatikanstaates (it.: Corte di cassazione dello Stato della Città del Vaticano). Er ist mit drei Richtern besetzt. Präsident ist ex officio grundsätzlich der Präfekt der Apostolischen Signatur, seit 2024 jedoch der Amerikaner Kevin Joseph Kardinal Farrell.[10] Literatur
Einzelnachweise
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