Gericht UlfaDas Gericht Ulfa war ein Amt der Freiherren von Pretlack. FunktionIn Mittelalter und Früher Neuzeit waren Ämter eine Ebene zwischen den Gemeinden und der Landesherrschaft. Die Funktionen von Verwaltung und Rechtsprechung waren hier nicht getrennt. Dem Amt stand ein Amtmann vor, der von der Landesherrschaft eingesetzt wurde. GeschichteDas Gericht Ulfa war Teil des hessischen Amtes Stornfels, das seit 1583 zur Landgrafschaft Hessen-Darmstadt gehörte.[1] Es gelangte – wohl unter dem hessischen Generallieutenant Johann Rudolf Victor von Pretlack (1668–1737) – an die Familie von Pretlack.[2] BestandteileZum Gericht Ulfa gehörten: RechtIm Gericht Ulfa galt als Partikularrecht das Gemeine Recht. Es behielt seine Geltung noch im gesamten 19. Jahrhundert[5] und wurde erst zum 1. Januar 1900 von dem einheitlich im ganzen Deutschen Reich geltenden Bürgerlichen Gesetzbuch abgelöst. Einzelnachweise
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