Gerhard Ernst von HammGerhard Ernst von Hamm (auch Gerhard Ernst Hamm; * 6. August 1692 in Deisternau oder Deusternau (Grafschaft Sayn-Hachenburg); † 1. September 1776 in Köln) war ein deutscher Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer. LebenHamm war Sohn des Rittergutbesitzers Wilhelm von Hamm. Er besuchte die Schulen der Jesuiten in Bonn, Köln und Düren. Dort hörte er die Humaniora und Philosophie. Als Magister der Freien Künste und Philosophie nahm er an der Universität Köln das Studium der Rechtswissenschaft auf. 1721 wurde er zum Lic. iur. graduiert, 1722 begann er als Privatdozent öffentlichen Vorlesungen über die Institutionen und das Staatsrecht und 1723 über die Pandekten abzuhalten. 1733 wurde er von der Kölner Fakultät zum Doktor der Rechte promoviert. Zudem erweiterte er seine Lehrtätigkeit neben dem Bürgerlichen und dem Staatsrecht auf das Völkerrecht. Hamm wurde 1734 dem Kölner Syndikus Ernst von der Ketten unter Beibehaltung seiner Lehre, als Gehilfe zur Seite gestellt. 1739 wurde ihm eine ordentliche Professur an der Juristischen Fakultät übertragen und 1740 zudem die Position eines Fiskalrichters. Im Jahr 1742/1743 erhielt er in Nachfolge von Ernst von der Ketten die Stelle als Stadtsyndikus der Stadt Köln. In diesem Zug gab er die Professur für bürgerliches Recht auf, behielt aber die Professur für Staatsrecht bei. 1755 stieg er zum Professor Primarius seiner Fakultät auf. Werke (Auswahl)
Literatur
Weblinks
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