GeheimfondsAls Geheimfonds wurden im 19. und 20. Jahrhundert Fonds bezeichnet, welche der Staatsregierung oder einem Ministerium durch den Etat bewilligt wurden, ohne dass über die Verwendung derselben Rechnung gegenüber der Öffentlichkeit abgelegt zu werden brauchte.[1] VerwendungDiese Fonds wurden zu Ausgaben verwendet, welche aus irgendeinem Grunde nicht zur öffentlichen Kenntnis kommen sollten, was da, wo es sich um Zwecke der auswärtigen Politik und der geheimen Polizei handelte, oftmals unumgänglich schien. Die Bewilligung von Geheimfonds galt stets als ein Beweis besonderen Vertrauens einer Volksvertretung zu der Regierung. In Meyers Konversations-Lexikon heißt es dazu noch „Allerdings haben nicht selten einzelne Regierungen, wie z. B. diejenige des zweiten französischen Kaiserreichs, die ihnen gewährten Geheimfonds gemißbraucht und namentlich mit deren Hilfe eine verderbliche Korruption in der Presse hervorgerufen …“[2] Widerspruch zur BudgetöffentlichkeitDer Verfassungsgrundsatz der Budgetöffentlichkeit gibt vor, dass die Staatshaushaltsbewirtschaftung grundsätzlich öffentlich zu geschehen hat. Dazu das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 70, 324 (358)):
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Einzelnachweise
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