Erstmals urkundlich erwähnt wurde das Dorf im Jahre 1141 als Gariwardiseich.[1] Das Datum ist aber nicht bestätigt. Es könnte sich um eine im 13. Jahrhundert gefälschte Urkunde handeln.[3] In erhaltenen Urkunden späterer Jahre wurde der Ort unter den folgenden Ortsnamen erwähnt (in Klammern das Jahr der Erwähnung):[1]Garwartseyc (1258), Garwarteich (1288), Garwerteych (1359) und Garweteich (1382).
Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Garbenteich:
„Garbenteich (L. Bez. Giessen) evangel. Filialdorf; liegt 11⁄2 St. von Giessen, hat 93 Häuser und 476 Einw., die außer 13 Kath. und 12 Juden evangelisch sind; auch findet sich hier eine Mühle. – Dieses Dorf wurde im 12. Jahrhundert mit 5 andern auf neue Anrodungen im Wiesecker Wald angelegt und dann nach Schiffenberg eingepfaret und solches 1145 durch den Erzbischof Albero bestätiget. Zu damaliger Zeit kam der Ort unter dem Namen Gariwarthseich vor. Von diesen 6 existiren, außer Garbenteich, noch Steinbach und Watzenborn.“[4]
Die Schule wurde 1817 erbaut und 1970 abgebrochen. Die Sport- und Kulturhalle wurde 1968 errichtet und 1998 renoviert. 1969 wurde ein Kindergarten im Ort eingerichtet.
ab 1971: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen, Gemeinde Pohlheim
ab 1977: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Lahn-Dill-Kreis, Gemeinde Pohlheim
ab 1979: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen, Gemeinde Pohlheim
ab 1981: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Gießen, Landkreis Gießen, Gemeinde Pohlheim
Gerichte seit 1803
In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das „Hofgericht Gießen“ als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Garbenteich das „Landamt Gießen“ zuständig. Nach der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurden die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte übertragen. „Landgericht Gießen“ war daher von 1821 bis 1879 die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht, das für Garbenteich zuständig war.
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurden die bisherigen Land- und Stadtgerichte im Großherzogtum Hessen aufgehoben und durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt, ebenso verfuhr man mit den als Obergerichten fungierenden Hofgerichten, deren Funktion nun die neu errichteten Landgerichte übernahmen. Die Bezirke des Stadt- und des Landgerichts Gießen wurden zusammengelegt und bildeten nun zusammen mit den vorher zum Landgericht Grünberg gehörigen Orten Allertshausen und Climbach den Bezirk des neu geschaffenen Amtsgerichts Gießen, welches seitdem zum Bezirk des als Obergericht neu errichteten Landgerichts Gießen gehört.[15] Zwischen dem 1. Januar 1977 und 1. August 1979 trug das Gericht den Namen „Amtsgericht Lahn-Gießen“ der mit der Auflösung der Stadt Lahn wieder in „Amtsgericht Gießen“ umbenannt wurde.
Bevölkerung
Einwohnerstruktur 2011
Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Garbenteich 2943 Einwohner. Darunter waren 201 (6,8 %) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 570 Einwohner unter 18 Jahren, 1238 zwischen 18 und 49, 582 zwischen 50 und 64 und 549 Einwohner waren älter.[16] Die Einwohner lebten in 1221 Haushalten. Davon waren 381 Singlehaushalte, 363 Paare ohne Kinder und 354 Paare mit Kindern, sowie 96 Alleinerziehende und 24 Wohngemeinschaften. In 267 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 822 Haushaltungen lebten keine Senioren.[16]
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt, 1968. Weitere Quellen: LAGIS[1]; 1791[18]; 1800[19]; Zensus 2011[16]; Stadt Pohlheim
Erwerbspersonen: 137 Land- und Forstwirtschaft, 333 Produzierendes Gewerbe, 148 Handel, Verkehr und Nachrichtenübermittlung, 135 Dienstleistungen und Sonstiges.[1]
Wappen
Am 9. September 1970 wurde der Gemeinde Garbenteich ein Wappen mit folgender Blasonierung verliehen: In Rot ein silberner, von je drei Blättern und Eicheln besteckter Eichenzweig, belegt von zwei goldenen gekreuzten Speeren.[20]
↑Zahlen und Daten. Einwohner-Struktur. In: Webauftritt. Stadt Pohlheim, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 16. April 2019; abgerufen im April 2019.
↑Wyss: Urkundenbuch der Deutschordens-Ballei 3, Nr. 1331
↑Zusammenschluss von Gemeinden zur Gemeinde „Pohlheim“, Landkreis Gießen vom 6. Januar 1971. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1971 Nr.4, S.140, Punkt 165 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 6,3MB]).
↑Karl-Heinz Gerstemeier, Karl Reinhard Hinkel: Hessen. Gemeinden und Landkreise nach der Gebietsreform. Eine Dokumentation. Hrsg.: Hessischer Minister des Inneren. Bernecker, Melsungen 1977, OCLC180532844, S.307.
↑Hauptsatzung. (PDF; 97 kB) § 6. In: Webauftritt. Gemeinde Pohlheim, abgerufen im August 2020.
↑Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com. Abgerufen am 1. Januar 1900
↑Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC162730471, S.12ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
↑
Wilhelm von der Nahmer: Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins : vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC165696316, S.6 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
↑
Neuste Länder und Völkerkunde. Ein geographisches Lesebuch für alle Stände. Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und die freien Städte. Band22. Weimar 1821, S.413 (online bei Google Books).
↑
Gesetz über die Aufhebung der Provinzen Starkenburg, Oberhessen und Rheinhessen vom 1. April 1937. In: Der Reichsstatthalter in Hessen Sprengler (Hrsg.): Hessisches Regierungsblatt. 1937 Nr.8, S.121ff. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 11,2MB]).
↑Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1879 Nr.15, S.197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 17,8MB]).
↑Genehmigung eines Wappens und einer Flagge der Gemeinde Garbenteich, Landkreis Gießen vom 9. September 1970. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1970 Nr.39, S.1864, Punkt 1717 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 4,9MB]).