Der Ort liegt 2 km südlich des Hauptortes in Mittelhessen am Homberg und ist von Wald umgeben.
Ortsgeschichte
Mittelalter
Der Ritter Walter von Nordeck zur Rabenau und seine Frau Lucardis schenkten 1267 dem Deutschen Orden Marburg Güter zu Treis an der Lumda, Seilbach, Antreff, „Clincbach“ und Odenhausen.[3] Der Deutsche Orden bezog 1375 Einkünfte von einen Gut und Garten zu Climbach.[4]
1282/83 gehörte der Zehnte zu „Climpach“ als eppsteinisches Lehen der Herren von Nordeck. In der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts war der halbe Zehnte abzgl. einem Zwölftel eppstein. Lehen des Gerlachs von Londorf.[5]
1339 schenkte Konrad der Heimbürger von Treis an Lumda dem Deutschen Orden seine Güter zu Climbach.[6]
Gieselbert von Nordeck trug dem Erzstift Mainz 1334 Gefälle von seinen Gütern in Climbach zu Lehen auf.[7]
Der Wandel des Ortsnamens von „Clincbach“ (1267) zu „Climpach“ (1282/83), der in einem Kopiar aus der Zeit von 1290 bis 1306 überliefert ist, geschieht aufgrund einer phonetischen Assimilation. Die ursprüngliche Wortbedeutung ist ein Appellativum von ahd. „klingo“ zu nhd. „klingen“. Das bedeutet so viel wie „klingender (rauschender Bach)“. Der Gewässername „Klingenbach“ ist häufig.[8]
Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Climbach:
„Climbach (L. Bez. Grünberg) evangel. Filialdorf; liegt 21⁄4 St. von Grünberg, und gehört der Freiherrl. Familie von Nordeck zur Rabenau. Der Ort hat 34 Häuser, 203 evangel. Einw., unter denen 13 Bauern, 3 Handwerker, und Viele sind, welche Handel mit irdenem Geschirr treiben, sodann 1 Kirche, und 1 Schulhaus. Climbach gehörte im 15. Jahrhundert zur Londorfer Mark. Die Polizeigerechtsame sind 1822 an den Staat abgetreten worden.“[9]
ab 1972: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen, Stadt Allendorf (Lda.)[Anm. 7]
ab 1977: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Lahn-Dill-Kreis, Stadt Allendorf (Lumda)
ab 1979: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen, Stadt Allendorf (Lumda)
ab 1981: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Gießen, Landkreis Gießen, Stadt Allendorf (Lumda)
Gerichte seit 1803
In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das Hofgericht Gießen als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Climbach das „Patrimonialgericht der Freiherren Nordeck zur Rabenau“ in Londorf zuständig.
Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt.
Mit der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurde diese Funktion beibehalten, während die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte übergingen. 1822 traten die Freiherren Nordeck zur Rabenau ihre Rechte am Patrimonialgericht Londorf an das Großherzogtum Hessen ab.[19] „Landgericht Grünberg“ war daher von 1822 bis 1879 die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht das für Climbach zuständig war.
Am 1. Juli 1968 erfolgte die Auflösung des Amtsgerichts Grünberg, Climbach wurde dem Amtsgericht Gießen zugelegt.[21]
Zwischen dem 1. Januar 1977 und 1. August 1979 trug das Gericht den Namen „Amtsgericht Lahn-Gießen“, der mit der Auflösung der Stadt Lahn wieder in „Amtsgericht Gießen“ umbenannt wurde. In der Bundesrepublik Deutschland sind die übergeordneten Instanzen das Landgericht Gießen, das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sowie der Bundesgerichtshof als letzte Instanz.
Bevölkerung
Einwohnerstruktur 2011
Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Climbach 588 Einwohner. Darunter waren 18 (3,1 %) Ausländer.
Nach dem Lebensalter waren 120 Einwohner unter 18 Jahren, 228 zwischen 18 und 49, 120 zwischen 50 und 64 und 123 Einwohner waren älter.[22]
Die Einwohner lebten in 240 Haushalten. Davon waren 45 Singlehaushalte, 78 Paare ohne Kinder und 90 Paare mit Kindern, sowie 21 Alleinerziehende und 3 Wohngemeinschaften. In 51 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 153 Haushaltungen lebten keine Senioren.[22]
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt, 1968. Weitere Quellen: LAGIS[1]; Stadt Allendorf: Einwohnerzahlen.[2]; Zensus 2011[22]
1961 waren Erwerbspersonen in folgenden Bereichen tätig: 41 Land- und Forstwirtschaft, 81 Produzierendes Gewerbe, 23 Handel, Verkehr und Nachrichtenübermittlung, 9 Dienstleistungen und Sonstiges.[1]
Politik
Für den Stadtteil Climbach besteht ein Ortsbezirk (Gebiete der ehemaligen Gemeinde Climbach) mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung.[12]
Der Ortsbeirat besteht aus fünf Mitgliedern. Bei den Kommunalwahlen in Hessen 2021 betrug die Wahlbeteiligung zum Ortsbeirat 68,94 %. Dabei wurden gewählt: zwei Mitglieder der SPD, zwei Mitglieder der „Freien Wähler Climbach“ und ein Mitglied der Liste FDP/BfA (Bürger für Allendorf). Der Ortsbeirat wählte Gernot Schäfer (SPD) zum Ortsvorsteher.[25]
↑Gemeindegebietsreform in Hessen; Zusammenschlüssen und Eingliederungen von Gemeinden vom 21. Dezember 1971. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1972 Nr.3, S.84, Punkt 93 Abs. 21 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 6,0MB]).
↑Karl-Heinz Gerstemeier, Karl Reinhard Hinkel: Hessen. Gemeinden und Landkreise nach der Gebietsreform. Eine Dokumentation. Hrsg.: Hessischer Minister des Inneren. Bernecker, Melsungen 1977, OCLC180532844, S.280.
↑Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com. Abgerufen am 1. Januar 1900
↑Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC162730471, S.12ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
↑
Wilhelm von der Nahmer: Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins : vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC165696316, S.6 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
↑
Gesetz über die Aufhebung der Provinzen Starkenburg, Oberhessen und Rheinhessen vom 1. April 1937. In: Der Reichsstatthalter in Hessen Sprengler (Hrsg.): Hessisches Regierungsblatt. 1937 Nr.8, S.121ff. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 11,2MB]).
↑
Die Abtretung der Patrimonial-Gerechtsame der Freiherren von Nordeck zur Rabenau in dem Londorfer Grund, zur Ausübung durch den Staat betr. vom 4. März 1822. In: Großherzogliches Ministeriums des Inneren und der Justiz (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1822 Nr.15, S.179 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 36,0MB]).
↑Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1879 Nr.15, S.197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 17,8MB]).