Gérard Guillaumaud war am 16. August 2004 der erste Pilot, der in einem dieselgetriebenen Flugzeug (Diamond DA42) den Atlantik überquerte. Er bewältigte die 3.518 Kilometer lange Strecke in 12 Stunden und 30 Minuten. Planmäßig sollte der Flug noch 1.100 Kilometer weiter in Toulouse enden, doch Guillaumaud entschied sich wegen eines Gewitters in Portugal zur Landung.[1]
Des Weiteren hält er noch einige vom internationalen Luftsportverband FAI anerkannte Weltrekorde. Er war einer der bedeutendsten Testpiloten Europas und leistete einen großen Beitrag zur Sicherheit der Luftfahrt.
Presseaussendung der Grob Aerospace zum tödlichen Unfall Guillaumaud's vom 30. November 2006 (Auszug):
„[...]Der tragische Unfall ereignete sich am 29. November 2006 um 13.15 Uhr kurz nach dem Start des Jets vom Werksgelände in Tussenhausen-Mattsies im bayerischen Landkreis Unterallgäu. Das zweite spn-Testflugzeug, mit dem er den Erstflug am 29. September dieses Jahr durchführte, absolvierte bisher über 40 Flüge mit 28 Flugstunden.“
„Das erste Testflugzeug hat bis heute 300 Flugstunden und 450 Flüge absolviert.“
„Gerard Guillaumaud hatte über 25 Jahre Flugerfahrung, davon 18 Jahre in der französischen Luftwaffe und in deren Testzentrum. Er flog dabei eine Vielzahl unterschiedlicher Flugzeugtypen, vom Mirage F1 Kampfflugzeug zu kleineren Flugzeugen und Hubschraubern. Mit den beiden spn-Prototypen erreichte er bereits 260 Flugstunden.“
„Guillaumaud war eine sehr beliebte und anerkannte Persönlichkeit mit breiter Erfahrung als Testpilot. Neun neue Flugzeuge erprobte er – teilweise mit dem Erstflug - bei Herstellern wie Adam Aircraft, HP Aircraft und Diamond Aircraft und wurde ein Experte in der Entwicklung und Zulassung von Flugzeugen nach JAR/FAR23.[...]“
↑DA42 Twin Star fliegt Non-stop zurück über den Atlantik! Erste Atlantiküberquerung eines dieselgetriebenen Flugzeuges in der Geschichte. In: Pressemitteilungen. Diamond Aircraft Industries, 2004, archiviert vom Original am 11. Juli 2007; abgerufen am 9. Oktober 2017.
↑Untersuchungsbericht. (PDF) Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung, 10. April 2010, abgerufen am 13. Mai 2013: „Der Unfall ereignete sich, weil es im Fluge zu einer Zerlegung des Höhenleitwerks durch Flattern kam und das Flugzeug in der Folge nicht mehr steuerbar war. Die Umstände, die zum Flatterfall geführt haben, konnten aufgrund fehlender Flugdaten und begrenzter
Untersuchungsmöglichkeiten nicht eindeutig festgestellt werden.“