Freundschaftsvertrag zwischen dem Deutschen Reich und TongaDer Freundschaftsvertrag zwischen dem Deutschen Reich und Tonga ist ein Vertrag zwischen dem Deutschen Kaiser Wilhelm I. im Namen des Deutschen Reichs und dem König von Tonga, George Tupou I. Er wurde am 1. November 1876 abgeschlossen und am 1. Juni 1977 erneuert. UnterzeichnungDer Vertrag wurde von deutscher Seite durch den damaligen Kapitän zur See Eduard von Knorr sowie den Konsul für die Tonga- und Samoa-Inseln, Theodor Weber, unterzeichnet. Tongaischerseits wurde der Vertrag von Uiliami Tugi, dem Präsidenten der Legislativen Versammlung sowie von Shirley Waldemar Baker, dem ordinierten Prediger der Wesleyanischen Kirche und späteren Premierminister, als Dolmetscher mit unterzeichnet.[1] Von Knorr befand sich ab 1874 auf einer Reise im Pazifischen Ozean. Ein politischer Hintergrund war die Rivalität zwischen den Großmächten Deutschland, Großbritannien und den USA um koloniale Ansprüche in dieser Pazifik-Region. Unterzeichnungsort war das deutsche Kriegsschiff Hertha im Hafen von Nukuʻalofa auf Tongatapu. Inhalt des Vertrags (Auszug)Die wesentlichen Punkte des Vertrages sind bzw. waren:
Weitere EntwicklungIm Samoa-Vertrag von 1899 verzichtete das Deutsche Reich zugunsten des Vereinigten Königreichs auf koloniale Ansprüche an den Tonga-Inseln. Der Verzicht war ein Zugeständnis für die Errichtung des „Schutzgebiets“ Deutsch-Samoa. Tonga wurde stattdessen ein britisches Protektorat und ist seit 1970 unabhängig. Der deutsch-tongaische Freundschaftsvertrag besteht fort. Er wurde 1977 erneuert: „Eingedenk des Freundschaftsvertrages vom 1. November 1876, der den Grund für die freundschaftlichen Beziehungen zwischen dem deutschen und dem tongaischen Volke gelegt hat ...“.[2] Literatur
WeblinksWikisource: Freundschaftsvertrag zwischen dem Deutschen Reich und Tonga – Quellen und Volltexte
Einzelnachweise
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