FrauenruheraumEin Frauenruheraum (auch Liegeraum) ist ein Ruheraum, der vom Arbeitgeber den Arbeitnehmerinnen zum Ausruhen zur Verfügung gestellt wird. Während zuvor die Anzahl und Gestaltung der Räume noch genau vorgeschrieben war,[1] wird in § 6 Abs. 3 der Arbeitsstättenverordnung seit 2004 nur noch von der Möglichkeit gesprochen, sich unter geeigneten Bedingungen hinzulegen und ausruhen. Die in diesen Räumen verbrachte Zeit gehört zur Erholungszeit ohne Verdienstausfall.[2] Bundesdeutsche Arbeitsstättenverordnung von 1977Gemäß § 31 ArbstättV (auch ASR 31 – Liegeräume) dienen Liegeräume zum Ausruhen
Frauenruheraum in der DDRIn der Frauen- und Familienpolitik der DDR bildete eine auf Frauen ausgerichtete Vereinbarkeit von Familie und Beruf einen Schwerpunkt, und für die Frauen in der DDR war die eigene Berufstätigkeit der Normalfall. Der Frauenruheraum war gesetzlich vorgeschrieben.[3] Bundesdeutsche Arbeitsstättenverordnung von 2004Diese ArbStättV sieht für Frauen nur noch die Möglichkeit vor, sich unter geeigneten Bedingungen hinzulegen und auszuruhen. Dafür finden sich im Mutterschutzgesetz (MuSchG) wichtige Beschäftigungsverbote. Das sind Verbote für den Arbeitgeber, bestimmte Arbeitnehmer arbeiten zu lassen. Die Zeit wird dem Arbeitnehmer aber voll bezahlt (Arbeitgeber bekommt Geld von Krankenkasse). Durch diese Beschäftigungsverbote sind die betroffenen Frauen nicht mehr am Arbeitsort. Erholungsvarianten im Ruhe-/Liegeraum(Frauen-) Ruhe-/Liegeräume können nicht nur werdenden Müttern bei Unwohlsein helfen. In den Pausen können Ruhe-/Liegeräume auch von anderen Mitarbeitern zur Erhöhung von Konzentrations-, Leistungs- und Reaktionsfähigkeit genutzt werden. Kurzer Tagschlaf und Massagen (Abbau von Stress und Verspannungen) helfen schlafpolyphasisch geneigten Menschen, ein Tief in der biologischen Leistungskurve zu überwinden.[4] StillzimmerIn einigen Staaten (etwa in Deutschland[5] under der Schweiz[6]) ist der Arbeitgeber verpflichtet, stillenden Arbeitnehmerinnen einen zum Stillen und Milch-Abpumpen geeigneten Ruheraum zur Verfügung zu stellen. So legt in Deutschland § 9 MuSchG fest:
BundeswehrIn der Bundeswehr gibt es im Zusammenhang mit Projekten zur Kinderbetreuung Objekte mit Frauenruheräumen.[7] Siehe auchAnmerkungen
|
Portal di Ensiklopedia Dunia