FlächenwidmungsplanDer Flächenwidmungsplan bezeichnet im Österreichischen Recht eine Verordnung der Gemeinde, bestehend aus einem Textteil und einer Plandarstellung. GrundlagenEin Flächenwidmungsplan umfasst die Gemeindeplanung für das gesamte Gemeindegebiet und wird auf Basis des Katasterplanes erstellt. Er ordnet jedem Grundstück eine bestimmte Widmung zu, die festlegt, wie das Grundstück genutzt werden kann (Bauland, Grünland/Freiland, Verkehrsfläche, andere Spezifizierungen). Für die Erteilung einer Baubewilligung ist in den meisten Fällen eine Baulandwidmung erforderlich. Flächenwidmungspläne unterliegen als Verordnungen im Rahmen der örtlichen Raumplanung der Aufsicht durch die jeweilige Landesregierung, welche den Plan nach fachlicher und rechtlicher Prüfung auf Übereinstimmung mit dem zugrundeliegenden Gesetz zu genehmigen oder zu versagen hat. Weiters müssen im Flächenwidmungsplan Ersichtlichmachungen eingetragen werden. Ersichtlichmachungen betreffen planungsrelevante Rechtsmaterien, die außerhalb der Gemeindekompetenz liegen. Diese sind unter anderem:
Da die Gesetzgebung zur Örtlichen Raumplanung und zu den damit verbundenen Flächenwidmungsplänen in Österreich in der Kompetenz der Länder liegt, gibt es demnach neun verschiedene Raumordnungsgesetze mit jeweils unterschiedlichen Festlegungen betreffend der Inhalte und der Darstellung der Pläne samt Verordnungswortlaut. Flächenwidmungsplan der Länder
BurgenlandDie Flächen werden unterteilt:
Im Bauland sind folgende Nutzungskategorien vorgesehen:
KärntenDie Flächen werden unterteilt in:
NiederösterreichDie Flächen werden unterteilt in:
Im Bauland sind folgende Nutzungskategorien vorgesehen:
OberösterreichDas Gemeindegebiet wird grundsätzlich in Bauland, Verkehrsflächen und Grünland eingeteilt. Im Bauland wird wiederum unterschieden in:
Als Verkehrsflächen sind Flächen für den fließenden und ruhenden Verkehr vorzusehen. Verkehrsflächen des Bundes und des Landes sind im Flächenwidmungsplan lediglich ersichtlich zu machen. Das Grünland dient grundsätzlich der Land- und Forstwirtschaft oder wird als Ödland ausgewiesen. Darüber hinaus können Sonderwidmungen (z. B. Erholungsflächen, Grünzüge, Erwerbsgärtnereien, Abgrabungsgebiete etc.) festgelegt werden. Im Grünland dürfen prinzipiell nur jene Gebäude errichtet werden, die für die jeweils festgelegte Nutzung nötig sind. In genau definierten Fällen sind Ausnahmen zulässig (z. B. Ersatz von bestehenden Wohnbauten im Grünland). Flächenwidmungspläne sind verpflichtend alle zehn Jahre zu überarbeiten. SteiermarkDie Flächen werden unterteilt in:
Im Bauland sind folgende Nutzungskategorien vorgesehen:
Alle nicht als Bauland oder Verkehrsflächen festgelegten Bereiche sind dem Freiland zuzuweisen. Dieses ist üblicherweise für die landwirtschaftliche Nutzung vorgesehen. Bauführungen sind hier mit wenigen Ausnahmen ausschließlich im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft erlaubt. Im Freiland sind allerdings folgende Sondernutzungen möglich:
Die Planzeichenverordnung 2016 regelt die grafischen und für die Übergabeschnittstelle relevanten Vorgaben für die Erstellung der digitale Flächenwidmungspläne. TirolAufbauend auf das örtliche Raumordnungskonzept stellt der Flächenwidmungsplan als nächste Stufe der Raumordnung ein entscheidendes Instrument dar um für alle Grundflächen des Gemeindegebietes den Verwendungszweck festzulegen. Die Verwendung lässt sich in fünf Hauptgruppen einteilen: Bauland, Freiland, Sonderflächen, Vorbehaltsflächen und Verkehrsflächen. Unterteilung des Baulandes:
Die Sonderflächen sind standortgebunden oder zweckgebunden. Mit der Widmung Sonderfläche ist der Verwendungszweck klar definiert. Im Flächenwidmungsplan werden geplante Straßen, und die für den örtlichen Verkehr und den überörtlichen Verkehr wichtigen als Verkehrsflächen dargestellt. Als Freiland sind all jene Grundflächen, für die weder eine Bauland, eine Sonderfläche, noch eine Verkehrsfläche ausgewiesen wurde. Diese Restflächen unterliegen einem fast gänzlichen Bauverbot. Hier dürfen nur Kleingebäude und -anlagen errichtet werden, wie z. B. Holzpillen, Heustädel, Bildstöcke, Bienenhäuser bis 20 m², Telefonzellen, Trafostationen usw. VorarlbergDie Flächen werden unterteilt in:
Siehe auch
Weblinks |
Portal di Ensiklopedia Dunia