Der Fiskalrat ist ein österreichisches Gremium, das durch Analyse der Kapitalmärkte und der Entwicklung der Finanzschuld die Politik unterstützen soll, finanzpolitische Maßnahmen zu setzen. Die Funktionsperiode der Mitglieder beträgt sechs Jahre.[1] Der Fiskalrat ging mit dem 1. November 2013 aus dem früheren Staatsschuldenausschuss hervor und stellt die in der Verordnung (EU) Nr. 473/2013 geforderte Unabhängige Einrichtung zur Überwachung der Einhaltung der Haushaltsregeln dar.[2][3] Der Staatsschuldenausschuss war ursprünglich ein Unterausschuss des Verwaltungsrates der Österreichischen Postsparkasse und wurde erst mit der Umwandlung der Postsparkasse in eine Aktiengesellschaft (4. Mai 1997[4]) zu einer eigenständigen Einrichtung.[5]
Mitglieder des Fiskalrates[8] sind Finanzfachleute und werden gemäß § 1 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Errichtung des Fiskalrates von den jeweiligen Institutionen entsandt:
Nach dem Rücktritt von Haber im Februar 2020 blieb die Position des Präsidenten vorerst unbesetzt, das Finanzministerium kündigte eine rasche Entscheidung über seine Nachfolge an.[13] Im Juni 2020 wurde Martin Kocher zum Präsidenten des Fiskalrats bestellt.[14]
Gerhard Lehner: Der Staatsschuldenausschuss und seine Empfehlungen in den neunziger Jahren. In: Günther Chaloupek (Hrsg.): Ökonomie in Theorie und Praxis. Festschrift für Helmut Frisch. Wien 2002, S. 199 ff.
↑Staatsschuldenausschuss Österreich: Jahresbericht 2008 (PDF; 1,1 MB), S. 42: „[...] erhöhte sich der Anteil der Auslandsverschuldung von 48 % (Ende 1999) auf mittlerweile knapp 82 % per Jahresultimo 2008.“
↑Staatsschuldenausschuss Österreich: Jahresbericht 2012 (PDF), S. 53: „Im Jahr 2012 ging der Anteil der Auslandsverschuldung zum vierten Mal in Folge leicht zurück und erreichte Ende 2012 73,6 % (Ende 2011: 73,8 %; Ende 2010: 74,5 %; Ende 2009: 76,0 %).“