Ex quoEx Quo (lateinisch für: „Seit […]“) bezeichnet eine Enzyklika von Papst Benedikt XIV. Sie datiert vom 1. März 1756, trägt den Untertitel „Über das Euchologion“ und ist an die griechischen Bischöfe, Priester und Angehörigen der religiösen und weltlichen Ordensgemeinschaften gerichtet. Er forderte die griechisch-katholischen Christen auf, den Gebrauch des neuen Euchologions von 1754 zu fördern und zu verbreiten. In dieser Enzyklika geht Benedikt XIV. sehr ausführlich auf die große und mehrjährige Redaktionstätigkeit ein und beschreibt die umfangreichen Änderungen gegenüber dem griechisch-orthodoxen Ritus. Einleitend erklärte Benedikt XIV., dass der gegenwärtige Zweck dieser Enzyklika die Information über die Arbeiten und Korrekturen an dem griechischen Euchologion sei. Die Arbeiten basierten auf einer langjährigen Untersuchung durch die Congregatio de Propaganda Fide und konnten nun, mit der Veröffentlichung einer Neuausgabe, abgeschlossen werden. Er forderte dazu auf, alte und fehlerhafte Ausgaben nicht mehr zu benutzen und diese zu vernichten. Der nächste Abschnitt ist die Würdigung der großen Arbeit; so wurden die Namen von Kirchenlehrern, Gelehrten, Päpsten und Geistlichen aufgeführt, die an der Entstehung des korrigierten Euchologion tatkräftig beteiligt waren. Der Papst berichtete auch von den redaktionellen, konzeptionellen und theologischen Schwierigkeit innerhalb der Kongregation und der Arbeitsgruppen. Die Expertenkommission traf sich zu zweiundachtzig Sitzungen und 1754 konnte die erste römisch-katholische Ausgabe des griechischen Euchologion in Rom erscheinen. Es wurde auch beschlossen, Manuskripte der älteren Ausgaben in der Vatikan Bibliothek aufzubewahren.[1] Weiterhin führte Benedikt XIV. vier Exhortationen auf:
Abschließend ging Benedikt XIV. noch auf einige andere strittige Punkte ein. So zum Beispiel auch auf die Frage, ob eine Frau während der Menstruation die Kirche betreten oder die heilige Kommunion empfangen dürfte. Er wies die griechische Auslegung zurück und erklärte, dass eine Frau in dieser „natürlichen Phase“ selbstverständlich die Kirche betreten und die Kommunion empfangen darf. Siehe auch
Einzelnachweise
Weblinks
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