Das Evangelisch-Lutherische General-Konsistorium war die oberste Einrichtung für die evangelisch-lutherischen Christen im Kaiserreich Russland. Es wurde durch das Gesetz für die evangelisch-lutherische Kirche in Russland vom 28. Dezember 1832 als Aufsichtsbehörde mit Sitz in Sankt Petersburg eingerichtet.[1]
Um 1903 bat die Rigasche Reformierte Gemeinde das General-Konsistorium, auch das reformierte geistliche Mitglied des livländischen Konsistoriums, Alfred Geist, an seinen Sitzungen teilnehmen zu lassen. Das Gesuch wurde an das Innenministerium weitergeleitet. Erst im Februar 1906 kam die entsprechende Erlaubnis, so dass Geist Anfang März 1906 erstmals an einer solchen Sitzung teilnehmen konnte.[2]
Konsistorialbezirke
Zuerst gab es neben dem Moskauer und Petersburger Konsistorium sechs Konsistorien in den Ostseegouvernements. Die Zahl letzterer wurde später auf drei Konsistorien reduziert.
Die Evangelisch-Lutherischen Kolonialgemeinden in Grusien bestanden außerhalb dieser Bezirke.
Leitung
Es gab das Amt eines weltlichen Präsidenten, eines geistlichen Vizepräsidenten, je zweimal weltliche und geistliche Mitglieder. Präsident und Vizepräsident wurden vom Kaiser ernannt. Die weltlichen Mitglieder wurden von den Ritterschaften und Stadtmagistraten präsentiert, die geistlichen von den Konsistorien.
1914 setzte sich das zentrale Personal wie folgt zusammen:
Stelle
Besetzung
Präsident
Baron Uexküll von Gyldenband, Julius, Staatssekretär, Wirkl. Geheimrat