Erster AngriffDer Erste Angriff (auch: Erstzugriff) umfasst ein polizeiliches Handeln beim Vorliegen einer Straftat (Tatortarbeit) oder einer Gefahr vor Ort. Dies geschieht im Rahmen eines Polizeieinsatzes und wird durch so genannte Erstzugriffsbeamte durchgeführt, die häufig der Schutzpolizei angehören. Mit „Angriff“ ist hierbei gemeint, dass man einen Sachverhalt erfassen und analysieren (in die Hand nehmen) muss. Der Begriff stammt aus der Weimarer Zeit und ist dem Militärwesen entlehnt. Der Erste Angriff beginnt mit dem Sicherungsangriff und geht anschließend in den Auswertungsangriff (Tatortbefund) über. HandlungsmaximeFür die deutschen Polizeien sind die Polizeidienstvorschrift 100 sowie weitere Richtlinien, Erlasse und Verfügungen einschlägig. Die PDV 100 Ziff. 2.2.3 gibt vor, dass der Tatort zu sichern ist und wesentliche Feststellungen über den Tathergang zu treffen sind. Diese Grundaussage ist von zentraler Bedeutung für den Ersten Angriff. StrafverfolgungDer Erste Angriff bei der Strafverfolgung enthält Komponenten aus der Kriminalistik und ist ein zentraler Bestandteil der Aufklärung von Straftaten und somit entscheidend für den Ermittlungserfolg. So ist die Qualität des Ersten Angriffes mittelbar für die Aufklärungsquote relevant, da ein großer Teil der Ermittlungsansätze auf den gewonnenen Erkenntnissen des Ersten Angriffes fundieren. Der Erste Angriff ist mit der Erstellung des Tatortbefundberichts beendet.
Rechtlich gilt § 163 Abs. 1 StPO:
GefahrenabwehrIn der Gefahrenabwehr, zum Beispiel bei einem Schadensereignis, steht die Hilfe an verletzten Personen im Vordergrund, also das Retten aus gefährlichen Situationen (zum Beispiel Evakuierung) oder auch die Verhütung weiterer Ereignisse (zum Beispiel Warnungen). Wichtig ist hier die rasche Verständigung von Rettungsdiensten und der Feuerwehr. Große Schadensereignisse erfordern gegebenenfalls eine zügige Einbindung weiterer Hilfsorganisationen.
SonstigesZum Teil ist der Erste Angriff rechtlich gesehen auch von doppelfunktionalen Maßnahmen begleitet. Bei Großeinsätzen ist eine Koordination (zum Beispiel über eine Einsatzleitung) notwendig, um zielgerecht handeln zu können. Literatur
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