Das Energieleitungsausbaugesetz wurde am 7. Mai 2009 vom Bundestag und am 12. Juni 2009 vom Bundesrat verabschiedet.[1] Im Bundestag erfolgte der Beschluss mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und FDP bei Gegenstimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke sowie bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung aus der SPD.[2]
Das Energieleitungsausbaugesetz in seiner 2019 geltenden Fassung umfasst 22 Vorhaben für Höchstspannungsleitungen mit einer Gesamtlänge von rund 1800 Kilometern, die in der Anlage des Gesetzes („EnLAG-Bedarfsplan“) aufgeführt sind.
Die Auswahl der Vorhaben geschah vor allem aufgrund der dena-Netzstudie I von 2005[4] und der Leitlinien für die transeuropäischen Energienetze (TEN-E) der Europäischen Union von 2006.[5]
Aus der dena-Netzstudie I resultieren die EnLAG-Vorhaben-Nummern 1 bis 8 und 10; Vorhaben gemäß der TEN-E-Leitlinien sind die Nummern 1, 3, 4, 9 und 12.[6]
Die beiden in der Erstfassung des Gesetzes enthaltenen Vorhaben Nr. 22 und 24 wurden im Anschluss an Netzentwicklungsplan-Strom-Überprüfungen zwischenzeitlich gestrichen; die fortlaufende Vorhabennummerierung blieb davon unberührt.
Nach § 2 EnLAG sind technisch und wirtschaftlich effiziente Erdkabel-Teilabschnitte unter bestimmten Voraussetzungen zulässig bei den sechs Vorhaben mit den Nummern 2 (im Abschnitt Ganderkesee–St. Hülfe), 4 (Abschnitt Altenfeld–Redwitz), 5, 6, 14 (Rheinquerung im Abschnitt Wesel–Utfort) und 16. Die für Errichtung, Betrieb und Änderung von Erdkabeln anfallenden Mehrkosten sind auf die vier Übertragungsnetzbetreiber umzulegen.
Vorhaben-Nummern und -Bezeichnungen entsprechen der EnLAG-Anlage
Osterath–Rommerskirchen (im Bau seit 2018); Rommerskirchen–Sechtem (im Bau seit 2017); Sechtem–Weißenthurm (Inbetriebnahme 2013), 125 km fertiggestellt (Q4/23)
komplett (2017 fertiggestellt, ein Stromkreis noch im 220-kV-Betrieb)
19
Neubau Höchstspannungsleitung Kruckel–Dauersberg,
AC 380 kV
111 km
Amprion
2026
Kruckel–Garenfeld (im Bau seit 2019); Landesgrenze NRW/RP–Eiserfeld (im Bau seit 2017) Landesgrenze NRW/RP–Dauersberg (im Bau seit 2017), 27 km fertiggestellt (Q3/23). 380kV Leitung soll 220kV Leitung ersetzen. Umspannwerk Junkernhees Juni 2024 gestoppt, neue Standortsuche erforderlich.
(aufgehoben) 4Neubau Höchstspannungsleitung Bünzwangen–Lindach, Nennspannung 380 kV, sowie Umrüstung der Hochspannungsleitung Lindach–Goldshöfe von Nennspannung 110 kV auf Nennspannung 380 kV
60 km
TransnetBW
– 4
– 4
2
Das Verfahren zum Vorhaben Nr. 12 ruht laut EnLAG-Monitoring-Bericht Q2/2019[10] wegen Schwierigkeiten mit der polnischen Seite (Polskie Sieci Elektroenergetyczne). Eine Gesamtinbetriebnahme mit der polnischen Seite ist nicht vor 2030 absehbar.
3
Das Vorhaben Nr. 22 wurde nach einer Prüfung im Rahmen der Erstellung des Netzentwicklungsplans Zieljahr 2022 als nicht mehr energiewirtschaftlich notwendig eingestuft. Es wurde daher 2013 durch Art. 3 des Zweiten Gesetzes über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze[11] aus dem EnLAG gestrichen.
4
Das Vorhaben Nr. 24 wurde nach einer Prüfung im Rahmen der Erstellung des Netzentwicklungsplans Zieljahr 2024 als nicht mehr energiewirtschaftlich notwendig eingestuft. Es wurde daher 2015 durch Art. 5 des Gesetzes zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus[12] aus dem EnLAG gestrichen.
Weitere Quelle: Monitoringbericht des Stromnetzausbaus Zweites Quartal 2024[13]
Berichte und Monitoring
Gemäß § 3 EnLAG prüft das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) im Einvernehmen mit dem BMUB und dem BMVI den Bedarfsplan (Liste der EnLAG-Leitungsbauvorhaben) auf Anpassungsnotwendigkeiten und legt dem Bundestag regelmäßig einen Bericht darüber vor, in dem auch Erfahrungen mit dem Erdkabeleinsatz bei EnLAG-Vorhaben darzustellen sind. Anfangs galt für die Berichte ein dreijähriger Turnus (2012 und 2015). Seit 2015 ist in jedem geraden Kalenderjahr ein Bericht vorzulegen, was erstmals 2016[6] und danach im Herbst 2018[14] geschah.
Als Regulierungsbehörde überprüft außerdem die Bundesnetzagentur (BNetzA) gemäß § 35 EnWG regelmäßig die Planungs- und Baufortschritte und erstellt quartalsweise einen Monitoring-Bericht über den aktuellen Stand der EnLAG-Vorhaben.[15]
Im Juli 2012 äußerte die Bundesnetzagentur Kritik an der Geschwindigkeit des Netzausbaus.[16] Ein Großteil der 2009 geplanten Vorhaben sei im Rückstand. Von insgesamt 1.834 Kilometern Leitungen seien 214 Kilometer (knapp 12 %) realisiert. Von den 24 Projekten seien zwei in Betrieb, und zwei weitere sollten bis Jahresende 2012 hinzukommen. 15 der 24 Vorhaben hätten bereits einen voraussichtlichen Zeitverzug zwischen einem und fünf Jahren.[17] Im Juli 2014 berichtete die Bundesregierung, dass seit 2009 ca. 400 km von den insgesamt 1.877 km geplanten Stromleitungen errichtet wurden.[18] Nach dem zweiten Quartal 2018 waren 1.150 km genehmigt und davon rund 800 km realisiert.[15]
↑Plenarprotokoll 16/220. (PDF) Stenografischer Bericht 220. Sitzung. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode, 7. Mai 2009, S. 24002, abgerufen am 18. Oktober 2017.
↑Entscheidung Nr. 1364/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. September 2006 zur Festlegung von Leitlinien für die transeuropäischen Energienetze und zur Aufhebung der Entscheidung 96/391/EG und der Entscheidung Nr. 1229/2003/EG
↑ abDrucksache 18/9855. (PDF) Unterrichtung durch die Bundesregierung. Bericht nach § 3 des Energieleitungsausbaugesetzes. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode, 29. September 2016, S. 1, abgerufen am 20. Oktober 2017.
↑Drucksache 19/4675. (PDF) Unterrichtung durch die Bundesregierung. Bericht nach § 3 des Energieleitungsausbaugesetzes. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode, 27. September 2018, abgerufen am 18. Oktober 2018.