ElektromechanikerElektromechaniker war ein Ausbildungsberuf im Handwerk, der Inhalte aus den Bereichen Elektrotechnik, Informationstechnik und Mechanik/Maschinenbau abdeckte, die heute auch mit dem Schachtelwort Mechatronik oder in der Schweiz als Automatiker bezeichnet werden. DeutschlandDie Lehrzeit betrug dreieinhalb Jahre mit abschließender Gesellenprüfung vor der Elektroinnung der Handwerkskammer oder, bei Ausbildung in einem Industriebetrieb, einer Facharbeiterprüfung der Industrie- und Handelskammer. AusbildungsinhalteDie Ausbildungsordnung wurde durch die Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektromechaniker/zur Elektromechanikerin (Elektromechaniker-Ausbildungsverordnung – EMEAusbV) festgelegt. Darin wurden die Ausbildungsinhalte wie folgt beschrieben (Version vom 16. Dezember 1987):[1]
Im Handwerkskammerbezirk Reutlingen wurde das Berufsbild des Elektromechanikers in die beiden Fachrichtungen „Elektrotechnik“ (Anlagenbau, Installation) und „Elektronik“ (Mess-, Steuer- und Regelungstechnik) aufgeteilt. Die Berufsbezeichnung lautete dann z. B. „Elektromechaniker, FR Elektronik“. FortbildungsmöglichkeitenNach zweijährigem Besuch der Meisterschule und bestandener Meisterprüfung konnte der Titel Meister erworben werden, der den Träger berechtigte, eine Handwerksfirma zu gründen. NachfolgeWegen der zunehmenden Komplexität insbesondere der Elektronik und Informationstechnik wurden die Ausbildungsordnungen neu gegliedert und die Ausbildung zum Elektromechaniker in Deutschland zum 1. August 2003 eingestellt. Als Nachfolgeberuf kann wegen der ebenfalls breiten Themenabdeckung der Mechatroniker angesehen werden. Stärker spezialisierte Ausbildungsberufe sind z. B.:
SchweizAm 1. Januar 1998 wurde die Ausbildungsordnung zum Elektromechaniker außer Kraft gesetzt und durch den Automatiker ersetzt. Siehe auchLiteratur
Einzelnachweise |
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