Eidgenössische Volksinitiative «Für eine soziale Einheitskrankenkasse»Die eidgenössische Volksinitiative «Für eine soziale Einheitskrankenkasse» vom 11. März 2007[1] hatte eine Änderung des Art. 117 Abs. 3 der Schweizerischen Bundesverfassung als Gegenstand. Die Initianten der Volksinitiative wollten den Bund verpflichten, eine Einheitskasse für die obligatorische Krankenpflegeversicherung einzurichten und die Prämien nach Einkommen und Vermögen der Versicherten festzulegen. Der Volkssouverän entschied sich mit 71,2 % Nein-Stimmen sehr deutlich gegen die Idee einer sozialen Einheitskasse.[2] Text der VolksinitiativeDie Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 139 Absatz 3 der Bundesverfassung,
nach Prüfung der am 9. Dezember 2004 eingereichten Volksinitiative «Für eine soziale Einheitskrankenkasse» nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 9. Dezember 2005, Art. 1 I Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert: Art. 117 Abs. 3 (neu) II Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt ergänzt: Art. 197 Ziff. 8 (neu) 8. Übergangsbestimmung zu Art. 117 Abs. 3 Art. 2 AbstimmungsempfehlungenDie Angaben zur Lega im Abstimmungskampf sind nicht eindeutig: Einmal wird die Lega als Gegnerin[3] der Initiative und einmal auch als Befürworterin[4] gelistet. BefürworterDie SP, CSP, PdA, GPS und der SGB empfahlen die Initiative anzunehmen. GegnerDie bürgerlichen Parteien CVP, FDP, SVP, LPS, EVP, EDU, FPS, SD, sowie die Dachverbände Economiesuisse, SGV und SBV haben die Initiative zur Ablehnung empfohlen. Weblinks
Einzelnachweise
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