Eidgenössische Datenschutz- und ÖffentlichkeitskommissionDie Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitskommission (französisch Commission fédérale de la protection des données et de la transparence, italienisch Commissione federale della protezione dei dati e della trasparenza) war gemäss Art. 33 Datenschutzgesetz eine Schieds- und Rekurskommission der Schweizerischen Bundesverwaltung im Sinne von Artikel 71a–c Verwaltungsverfahrensgesetz. Administrativ gehörte sie zur Bundeskanzlei. Seit 2007 ist für die ehemaligen Aufgaben der Kommission das Bundesverwaltungsgericht zuständig.[1] EntscheidungenDie Kommission entschied über
Die Urteile konnten ans Bundesgericht weitergezogen werden. MitgliederAlle Mitglieder der Kommission wurden vom Bundesrat für die Amtsdauer bis zum 31. Dezember 2007 gewählt. Danach waren die Mitglieder des Bundesverwaltungsgerichts zuständig.
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