Diplôme d’études universitaires généralesDas Diplôme d’études universitaires générales (DEUG) ist ein Hochschulzeugnis, das nach Abschluss einer zweijährigen Universitätsausbildung in Frankreich verliehen wird. Es wird laut Staatsvertrag zur gegenseitigen Anerkennung von Studienabschlüssen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich anerkannt. Für Österreich gelten ähnliche Regeln. Das DEUG entspricht dem Zwischenzeugnis, das an deutschen Universitäten vergeben und umgangssprachlich Vordiplom genannt wird. GeschichteDas DEUG ersetzte seit seiner Einführung 1973 (Erlass vom 1. März 1973) verschiedene ältere Diplome des französischen Hochschulsystems:
Bis zur Réforme LMD Ende der 1990er Jahre (Reform entsprechend dem Bolognaprozess, der Bachelor/Licence, Master und Doktorat als aufeinander aufbauende „europäische Abschlüsse“ festlegte) war es der niedrigste Abschluss eines Hochschulstudiums in Frankreich; Voraussetzung für seine Verleihung war ein erfolgreiches zweijähriges Studium.[1] Zwischen 1993 und 1997 wurde es für die folgenden 10 Studiengänge mit Ausführungserlassen und Erlassen über Studieninhalte ergänzt:
Nach der Réforme LMD (Licence-Master-Doctorat)Das DEUG wird seit der Bolognareform von 1997 nach zwei Studienjahren im Rahmen des Licence-Studiums vergeben. Das dafür zu leistende Studium ist in vier Semester unterteilt, das erste dient der Orientierung. Der Unterricht ist in Unterrichtseinheiten gruppiert. Das erste Jahr enthält ein Tutorium. Die Universitäten führen jährlich zu zwei Terminen Prüfungen durch. Die Zulassung zum zweiten Jahr wird genehmigt, wenn der Student 70 % des ersten Jahres erfolgreich absolviert hat. Es genügen 80 % des gesamten DEUG-Studiums, um zur Licence (3. Studienjahr) zugelassen zu werden; in diesem Fall erhält der Studierende jedoch kein DEUG-Diplom. 1997 wurde die Zahl der Fächer auf neun beschränkt. Die beiden ersten der oben genannten wurden zu einem Fach zusammengefasst: DEUG Sciences et technologies. Inzwischen ist das Curriculum der Fächer nicht mehr landesweit einheitlich geregelt, doch die meisten Hochschulen halten sich an die Vorgaben der Erlasse. Abkommen mit ÖsterreichIm Abkommen über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse vom 1. März 2000 zwischen Österreich und Frankreich heißt es:
– [2] Einzelnachweise
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