Dienstvorschriften der Deutschen ReichsbahnDie Dienstvorschriften (DV) der Deutschen Reichsbahn (1924–1949) stellen eine Zusammenstellung innerdienstlicher Bestimmungen dar, die sich in ihrer Systematik (Nummerierung) zum großen Teil in den Druckschriften (DS) der Deutschen Bundesbahn (DB) bzw. den DV der Deutschen Reichsbahn (DR) und teilweise auch heute noch in den Richtlinien der Deutschen Bahn AG widerspiegeln. Geschichtlicher AbrissIn den Anfängen der deutschen Eisenbahnen waren kaum besondere Vorschriften erforderlich, die Beachtung allgemeiner polizeilicher Bestimmungen war ausreichend. Erste Vorschriften befassten sich höchstens mit der Zahl und Verteilung der Bremsen oder bezogen sich auf die Fahrzeiten der wenigen verkehrenden Züge. Mit Zunahme des Zugverkehres waren Vorschriften zu Zugkreuzungen, zur Zugbildung, über das Rangieren sowie über außergewöhnliche Fahrten nötig. Als wichtigste Grundlage für die Betriebsführung können die Sicherheitspolizeilichen Vorschriften für den Eisenbahnverkehr angesehen werden, die 1850 von der ersten Versammlung deutscher Eisenbahntechniker beraten wurden und als Vorläufer sowohl für die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BO) als auch die Fahrdienstvorschriften angesehen werden kann. Weitere Daten im Überblick
Das Vorschriftenwerk der Deutschen ReichsbahnAuf den ersten Blick mutet die Fülle von Dienstvorschriften für den Nicht-Eisenbahner unübersichtlich an. Dennoch ist das Vorschriftenwerk der Deutschen Reichsbahn in einer klaren Systematik gegliedert, die sich wie folgt beschreiben lässt. Die Dienstvorschriften sind bereits äußerlich durch eine besondere Farbgebung des Umschlages zu unterscheiden (siehe Tabelle unten). Außerdem ist jede Dienstvorschrift in eine bestimmte Nummernreihe eingegliedert, wodurch man bereits auf den Sachbezug schließen kann. Einteilung der Dienstvorschriften
Beispiele Titelbilder verschiedener DVWeblinks
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