Da der Wiener Kongress (1814–1815) keine Klärung der kirchlichen Angelegenheiten brachte und die Kirchenprovinzen an die innerpreußischen Grenzen angeglichen werden sollten, wurden mit der Zirkumskriptionsbulle die Verhältnisse der katholischen Kirche in Preußen neu geregelt. Zum Exekutor dieser Bulle ernannte der Papst den ermländischen Bischof Joseph von Hohenzollern-Hechingen.
Bestimmungen für die einzelnen Bistümer und andere Jurisdiktionsbezirke
Durch die Bulle wurde dem damaligen Großdechanten der Grafschaft Glatz, die kirchlich weiterhin zum Erzbistum Prag gehörte, die verliehene Würde eines Ehrendomherren des Domstifts von Breslau zugesagt und auch für seine Nachfolger gesichert.[2]
Die Nordostgrenze des Bistums Breslau fiel fortan mit der Provinz- bzw. Staatsgrenze gegenüber der Provinz Posen, Kongresspolen und dem österreichischen Galizien zusammen. Im Nordwesten wurden die Katholiken der preußischen Oberlausitz sowie eines Teiles der Provinz Brandenburg Breslau unterstellt.[3]
Brandenburg und Pommern
In der Diaspora in Brandenburg und Pommern lebten vergleichsweise wenige Katholiken. So gab es in Pommern nur sechs katholische Pfarreien, darunter Stettin und Stralsund.[4] Die brandenburgischen und pommerschen Katholiken unterstanden bis 1821 dem Apostolischen Vikariat des Nordens.[5] Dessen Sitz war in Hildesheim im Königreich Hannover, also außerhalb Preußens. Deshalb lag dem preußischen König daran, dass die Katholiken in Brandenburg und Pommern einer Instanz zugeordnet wurden, die ihren Sitz innerhalb Preußens hatte. Mit der Bulle „De salute animarum“ fiel die brandenburgische und pommersche katholische Diaspora (bis auf die Lande Lauenburg und Bütow) an das Fürstbistum Breslau. Sie wurde durch die Fürstbischöfliche Delegatur für Brandenburg und Pommern verwaltet. Der jeweilige Delegat war zugleich Propst der Berliner Hedwigskirche.[6]
Auch die Grenzen des Bistums Münster mussten neu gezogen werden. Nach Verhandlungen zwischen Papst und Preußen wurden sie dann den neuen politischen Grenzen angepasst. Mit kleineren und späteren Veränderungen entstanden die heutigen Bistumsausmaße.
Nach langen Vorverhandlungen umschrieb die Bulle das neue Bistum Trier in den Grenzen der preußischen Regierungsbezirke Koblenz, Trier und kleinerer Teilterritorien.[13]
Literatur
in der Reihenfolge des Erscheinens
Anton Eichhorn: Die Ausführung der Bulle „De salute animarum“ in den einzelnen Diözesen des Preußischen Staates durch den Fürstbischof von Ermland, Prinz Joseph von Hohenzollern. In: Zeitschrift für die Geschichte und Altertumskunde Ermlands. Band 5, Jahrgang 1870–1874, S. 1–130 (PDF).
Hermann Müssener: Die finanziellen Ansprüche der katholischen Kirche an den preußischen Staat auf Grund der Bulle „De salute animarum“ vom 16. Juli 1821. Volksvereins-Verlag, Mönchengladbach 1926.
Max Bierbaum: Vorverhandlungen zur Bulle De salute animarum. Ein Beitrag zur römisch-preußischen Kirchenpolitik auf Grund unveröffentlichter vatikanischer Archivalien. Schöningh, Paderborn 1927.
↑Leo Jablonski: Die Entwicklung des katholischen Kirchenwesens auf dem Gebiete des heutigen fürstbischöflichen Delegaturbezirks Brandenburg und Pommern von der Reformation bis zur Bulle de salute animarum vom Jahre 1821. Nischkowsky, Breslau 1927.
↑Sven Scherz-Schade: Kirchen in Berlin: Kirchen, Synagogen, Moscheen und Tempel . Berlin-Story, Berlin 2005, ISBN 3-929829-29-0. Kapitel: Eine kurze Berliner Kirchengeschichte – Vom Kulturkampf in die junge Demokratie.
↑Alwin Hanschmidt: 600 Jahre Niederstift Münster – 1400 bis 2000. Teil 2: 1803: Zerstückelung des Niederstift Münster – Entstehung des Oldenburger Münsterlandes. In: Jahrbuch für das Oldenburger Münsterland, Bd. 50 (2001), S. 8–32, hier S. 11.