De jure / de factoDe jure (in der klassischen lateinischen Form de iure) ist ein lateinischer Ausdruck für „laut Gesetz, rechtlich betrachtet (nach geltendem Recht), legal, offiziell, amtlich“;[1] Mit de facto wird ein Umstand benannt, der als weit verbreitet und allgemein anerkannt gilt, auch wenn er nicht durch entsprechende Institutionen formal als de jure festgelegt ist. De jure bezeichnet einen rechtlichen Soll-Zustand, de facto einen tatsächlichen Ist-Zustand. VerwendungDiese beiden Bezeichnungen bilden ein antonymes Begriffspaar, das heißt, wenn auch nur einer der beiden Begriffe in einem Satz verwendet wird, hat die Aussage eine „Zwar-aber“-Struktur und deutet das (bisweilen unausgesprochene) Vorhandensein des jeweilig anderen an. Als Begriffspaar werden die beiden Formeln häufig zur Beschreibung juristischer, hier vor allem völkerrechtlicher, und politikwissenschaftlicher Sachverhalte verwendet. Beispielsweise kann eine Regierung de jure im Amt sein, also sie wurde nach geltendem Recht eingesetzt. Eine De-Facto-Regierung bzw. ein De-facto-Regime hingegen hat keine rechtliche Anerkennung. Zum Beispiel ist Somaliland ein de facto existenter, jedoch nicht de jure anerkannter Staat. Im Gegensatz dazu ist Somalia zwar international ein de jure anerkannter, de facto jedoch nicht existenter Staat. Außerhalb des juristischen Sprachgebrauchs wird die Formulierung de facto im Sinne von „in Wirklichkeit“ im süddeutschen, deutschschweizerischen und österreichischen Raum von breiteren Bevölkerungsschichten verwendet.[2] Darüber hinaus werden die Ausdrücke de jure und de facto vor allem im Englischen im Zusammenhang mit technischen Normen (de jure standard) und Standards (de facto standard „Industriestandard“) benutzt.[3] Beispiele
Siehe auchWeblinksWiktionary: de jure – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wiktionary: de facto – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Einzelnachweise
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