Die urkundlich nachweisbare Stammreihe des Geschlechts beginnt mit Johann Dankelmann gen. Curetser als Bürger von Rheine, der 1530 zum Gografen ernannt und 1534 unter dem Namen Johann Coritzer (Kürassier) als Fürstbischöflich münsterscher Landsknechtshauptmann gegen die Wiedertäufer erwähnt wird. 1490 soll er zu Telgte im Hochstift Münster geboren worden,[3] 1527 am Sacco di Roma teilgenommen haben und 1548 verstorben sein.[4] Auch „der Eiserne“ genannt, weil er den Harnisch nie ablegte, soll er 1534 bei einem Ausfall von Jan Matthys (dem „Propheten Matthias“) ein Auge verloren haben. Seine Gattin war Gertrud (Gertraut[5]) von Langen,[6] Tochter des Egbert von Langen, Richter zu Rheine und illegitimer Sohn des Münsteraner Domherrn Hermann von Langen († 1508). Johann Danckelmann soll der illegitime Sohn eines gleichnamigen Priesters gewesen sein.[7] Johannes Danckelmann, urkundlich zwischen 1451 und 1495 erwähnt, war Domvikar zu Münster. 1483 urkundete er mit seinem Bruder Severinus Danckelmann, der Unterschreiber der Stadt Münster war.[8] Der Domvikar Hieronymus Danckelmann gen. Horteleder, urkundlich 1491–1540, bedachte 1540 in seinem Testament Styneken consobrine mee, que mihi servit ad multos annos [(Chri)Stinechen, meine Kusine (mütterlicherseits), die mir viele Jahre diente] sowie Albert Wernynck, den Sohn seiner illegitimen Schwester, der sich in Livland aufhielt.[9] Egbert Danckelmann, urkundlich 1559–† vor 1585[10] oder 1587, war ebenfalls Münsteraner Domvikar und ein Sohn des obengenannten Gografen Johann Dankelmann gen. Curetser, benannt nach seinem Großvater mütterlicherseits, dem Richter Egbert von Langen.[11]
Die Erhebung in den Reichsritterstand erfolgte am 23. Juli 1689 in Wien, die in den Reichsfreiherrenstand wenig später am 10. März 1695 ebenfalls in Wien. Das entsprechende Freiherrendiplom wurde am 16. Mai 1704 für die sieben Brüder Danckelman ausgestellt. Darin wird erwähnt, dass Eberhard den angebotenen Grafenstand ausschlug, um im selben Stand wie seine Brüder zu sein.[12]
Das Stammwappen zeigt in Blau einen silbernen wachsamen Kranich. Auf dem Helm mit blau-silbernen Decken das Schildbild. Nach der Familientradition hatte ein Vorfahre durch treue Wachsamkeit einem römisch-deutschen Kaiser das Leben gerettet, worauf dieser ihm mit den Worten „Danke, Mann“ den Ritterschlag erteilt habe. Als die sieben Brüder Danckelmann in den Freiherrenstand erhoben wurden, wurde das Wappen dahin gebessert, dass ein neues Symbol hinzukam: sieben Zepter um einen Ring. Es steht für die Einheit der sieben Brüder, die alle so bedeutende brandenburgisch-preußische Ämter bekleideten, dass ihre Regierung die Herrschaft der Plejaden oder Herrschaft des Siebengestirns genannt wurde.[12]
Walter von Hueck: GHdA, Adelslexikon, Band II, Band 58 der Gesamtreihe, 1974, S. 418–419. Gottfried Graf Finck von Finckenstein, Christoph Franke: GHdA, Band XVII Nachträge, Band 144 der Gesamtreihe, 2008, S. 175–176.
Hans Friedrich von Ehrenkrook: Genealogisches Handbuch der Gräflichen Häuser, B (Briefadel), Band I, Band 6 der Gesamtreihe, 1953, S. 73–74. ff. Walter von Hueck: GHdA, G (B), Band VIII, Band 63 der Gesamtreihe, 1976, S. 88.
Gothaisches Genealogisches Taschenbuch der Gräflichen Häuser. Zugleich Adelsmatrikel der Deutschen Adelsgenossenschaft. Teil B (Briefadel). 114. Jahrgang, 1941, Justus Perthes, Gotha 1940, S. 106.
Gothaisches Genealogisches Taschenbuch der Freiherrlichen Häuser. Zugleich Adelsmatrikel der Deutschen Adelsgenossenschaft. Teil B (Briefadel). 91. Jahrgang, 1941, Justus Perthes, Gotha 1940, S. 80 f.
Gothaisches genealogisches Taschenbuch der freiherrlichen Häuser auf das Jahr, 4. Jahrgang, Justus Perthes, Gotha 1854, S. 101–105. Fortsetzungen
Gothaisches genealogisches Taschenbuch der gräflichen Häuser auf das Jahr, 11. Jahrgang, Justus Perthes, Gotha 1838, S. 141–142. Fortsetzungen.
Hans-Jürgen Warnecke: Die Münsterländischen Danckelmanns. In: Beiträge zur westfälischen Familienforschung, Band 30–32, 1972–1974, S. 171–174. (PDF; 2,7 MB)
↑Maximilian Gritzner: Chronologische Matrikel der Brandenburgisch-Preußischen Standeserhöhungen und Gnadenacte von 1600–1873. Mitscher & Roestell, Berlin 1874, S. 64.
↑Johann Christian Kundmann: Silesii in nummis, oder Berühmte Schlesier in Müntzen, so durch grosse Helden-Thaten, durch hohe und wichtige Amts-Würden, oder durch Gelehrsamkeit und Schrifften, ihrer Nahmen unvergesslich gemacht, Breslau und Leipzig 1738, S. 123.