Düsseldorfer StadtratWahl des Düsseldorfer Stadtrates 2020
in Prozent
% 40 30 20 10 0 33,36 24,01 17,92 9,15 4,06 3,58 1,84 1,78 6,08
Gewinne und Verluste
Der am 13. September 2020 gewählte Düsseldorfer Stadtrat ist neben dem Oberbürgermeister (seit 5. November 2020 Stephan Keller) das Organ der kommunalen Selbstverwaltung der Landeshauptstadt Düsseldorf. Dieses Selbstverwaltungsrecht ist im Grundgesetz garantiert (Art. 28 Abs. 2 GG) und in den Landesverfassung Nordrhein-Westfalen abgesichert. Der Stadtrat wird für fünf Jahre gewählt und tagt im alten Rathaus. Die Ratsmitglieder führen die Bezeichnung Ratsfrau/Ratsherr. Hauptorgan der StadtDer Stadtrat ist das Hauptorgan der Stadt und ist für alle kommunalpolitischen Grundsatzentscheidungen zuständig. Er legt die Grundsätze und Richtlinien für die Verwaltung fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Stadt, soweit nicht der Oberbürgermeister zuständig ist. Der Stadtrat ist die Vertretung der Bürger und besteht in Düsseldorf regulär aus 82 ehrenamtlichen Mitglieder und dem hauptamtlichen Oberbürgermeister als Vorsitzendem.[1] Entscheidungen über bestimmte Angelegenheiten hat der Rat auf Ausschüsse und den Bürgermeister übertragen. Der Rat regelt die Zusammensetzung der Ausschüsse und ihre Befugnisse. Der Rat kann übertragene Zuständigkeiten durch einfachen Beschluss wieder an sich zu ziehen. Beschlüsse von Ausschüssen können durchgeführt werden, wenn weder vom Bürgermeister noch von einem Fünftel der Ausschussmitglieder Einspruch eingelegt worden ist. Über den Einspruch entscheidet der Rat.[2][3] Der Ältestenrat besteht aus dem Oberbürgermeister und Vertreterinnen und Vertretern der Ratsfraktionen und hat die Aufgabe, den Oberbürgermeister in Repräsentationsangelegenheiten und bei der Wahrnehmung der mit dem Ratsvorsitz verbundenen Aufgaben zu unterstützen.[4] Der Rat der Stadt besteht in der aktuellen Wahlperiode (aufgrund von Überhangs- und Ausgleichsmandaten durch die Wahl 2020[5]) aus 90 Ratsmitgliedern und dem Oberbürgermeister. Sitzverteilung im Stadtrat der Wahlperiode 2020–2025Nach der Wahl zum Stadtrat der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 13. September 2020 sind seit November 2020 die folgenden Parteien im Düsseldorfer Stadtrat vertreten:[6]
Es können Fraktionen und Gruppen von den Ratsmitgliedern der Stadt gebildet werden. In der Gemeindeordnung wurde festgelegt, dass im Rat der Stadt eine Fraktion aus mindestens drei Personen und eine Gruppe aus mindestens zwei Personen bestehen muss. Ein Ratsherr der Partei „Volt“ ist im Sommer 2021 zur SPD gewechselt.[7] Fraktionen, Fraktionsgemeinschaften und Ratsgruppen der Wahlperiode 2020–2025
Nach der Kommunalwahl 2020 schlossen CDU und Grüne, die zusammen über eine Mehrheit im Rat verfügen, eine Kooperationsvereinbarung ab. In der Legislatur kam es bei einigen Fragen und Ausschüssen später auch zu Mehrheiten der Fraktionen von CDU, SPD und FDP, sowie den Partei-/Klimafraktion mit der SPD, den Grünen und den Linken.[12] Ausschüsse und weitere Gremien
Neben den Ausschüssen setzt der Stadtrat, besonders bei Großprojekten, sogenannte „Kleine Kommissionen“ ein. Anfang 2025 gab es elf solcher Kommissionen, deren Zusammensetzung meist nicht öffentlich bekannt ist. Sie haben keine Entscheidungskompetenz, allerdings folgen die anderen Gremien meist den Empfehlungen der Kommissionen. Anders als die Ausschüsse tagen sie nicht öffentlich, die Sitzungen werden nur knapp protokolliert.[13] Siehe auchWeblinksEinzelnachweise
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