Conrad BornhakConrad Bornhak (* 21. März 1861 in Nordhausen; † 9. Februar 1944 in Berlin) war ein deutscher Rechts- und Verfassungsgeschichtler. Leben und WirkenNach einer Promotion im Fach Rechtswissenschaft in Göttingen im Jahre 1885 habilitierte sich Bornhak 1887 an der Friedrich-Wilhelms-Universität Berlin. Von 1893 bis 1900 hatte er das Richteramt inne, zuerst in Prenzlau. Eine Hochschullehrertätigkeit ab 1897 an der Berliner Universität als außerordentlicher Professor übte er zugleich im Fach Staats- und Völkerrecht an der Preußischen Kriegsakademie in Berlin aus. Trotz 1924 erfolgter Emeritierung beendete erst eine Suspendierung wegen republikfeindlicher Äußerungen im Jahre 1926 seine Lehrtätigkeit. Bornhak setzte sie daraufhin von 1928 bis 1931 an der Universität Kairo fort. Nach seiner Rückkehr nach Deutschland lehrte er erneut bis zum Wintersemester 1939/40, als der Dekan auf ministerielle Weisung hin das Ende seiner Lehrtätigkeit veranlasste. Bornhak beschäftigte sich in Forschung und Lehre mit Verfassungs-, Verwaltungsrecht sowie Verfassungsgeschichte. Conrad Bornhak starb, wenige Wochen vor seinem 83. Geburtstag, am 9. Februar 1944 in Berlin. Sein nicht erhaltenes Grab befand sich auf einem der Friedhöfe vor dem Halleschen Tor. Auf welchem genau, ist nicht bekannt.[1] Werke (Auswahl)
Literatur
WeblinksWikisource: Conrad Bornhak – Quellen und Volltexte
Einzelnachweise
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