Bundesverband Selbsthilfe KörperbehinderterDer Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) e.V. ist eine bundesweit wirkende Selbsthilfevereinigung, die sich als Interessenvertretung von Menschen mit Körperbehinderung versteht. Sie ist als gemeinnützig anerkannt und darf das Spendensiegel des DZI führen[1]. Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter ist einer der 56 qualifizierten Verbraucherverbände in Deutschland, die eine Musterfeststellungsklage oder Abhilfeklage durchführen dürfen.[2] GeschichteDer Verein wurde im Jahr 1955 von Eduard Knoll gegründet. Knoll hatte als sogenannter Kriegsversehrter gemeinsam mit anderen Betroffenen die Absicht, für Menschen mit Körperbehinderung Arbeitsplätze und Wohnmöglichkeit zu schaffen und dadurch Lebensqualität zu bieten. Inzwischen hat der Verein über 100 Selbsthilfegruppen. Der Selbsthilfeverband ist gemeinnützig tätig. Die Arbeit finanziert sich ausschließlich durch die Unterstützung von Förderern, Spendern und Mitgliedern. VereinszieleSelbstbestimmt Leben ohne Barrieren für Menschen mit Behinderung Die Satzungsziele sind im Einzelnen:
OrganisationVereinssitz ist Krautheim an der Jagst in Baden-Württemberg, wo auch die Bundesgeschäftsstelle ihren Standort hat. Daneben unterhält der BSK eine Repräsentanz in Berlin, um vor Ort die politische Interessenvertretung für Menschen mit Behinderung zu organisieren. Ein ehrenamtliches Expertenteam berät die Mitglieder unter dem Motto Betroffene beraten Betroffene (Peer Counseling) bei folgenden Themen:
Mitglieder können sich (teilweise kostenfrei) zu folgenden Themen durch Fachanwälte beraten lassen:
Einrichtungen des Bundesverbandes
Mitgliedschaften in anderen Verbänden
Kooperationspartner
Landesverbände und UntergliederungenÜber 100 ehrenamtliche Selbsthilfegruppen arbeiten bundesweit als sogenannte „Untergliederungen“ für die Ziele des Verbandes. Sie sind strukturiert in Landesverbände bzw. Landesvertretungen, Bereiche und Kontaktstellen. Im Gegensatz zu den Landesvertretungen in Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen sind die Landesverbände rechtlich selbstständig:
Publikationen
Weblinks
Einzelnachweise
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