Es traten 14 Parteien in Rheinland-Pfalz landesweit gegeneinander an. Dies entschied der Landeswahlausschuss in einer öffentlichen Sitzung am 26. Juli 2013 in Mainz.[5] Damit erhielten alle Parteien eine Zulassung, die fristgerecht bis zum 15. Juli ihre Landeslisten und weitere Unterlagen eingereicht hatten.[6]
Die Reihenfolge der zugelassenen Landeslisten auf dem Stimmzettel richtet sich zunächst nach der Zahl der Zweitstimmen, die die jeweilige Partei bei der letzten Bundestagswahl im Land erreicht hat (Listenplätze 1 – 10):
CDU, SPD, FDP, GRÜNE, Die Linke, PIRATEN, NPD, REP, ÖDP und MLPD. Neu kandidierende Listen schließen sich in alphabetischer Reihenfolge ihres Namens an (Listenplätze 11 – 14): Alternative für Deutschland (AfD), Bürgerbewegung pro Deutschland (pro Deutschland), Freie Wähler und die Partei der Vernunft.
Stadt Koblenz, vom Landkreis Mayen-Koblenz die Stadt Bendorf sowie die Verbandsgemeinden Rhens, Untermosel, Vallendar und Weißenthurm, vom Rhein-Hunsrück-Kreis die Stadt Boppard sowie die Verbandsgemeinden Emmelshausen und Sankt Goar-Oberwesel
1980–1998
148 Koblenz
2002
202 Koblenz
Stadt Koblenz, vom Landkreis Mayen-Koblenz die Stadt Bendorf sowie die Verbandsgemeinden Rhens, Untermosel, Vallendar und Weißenthurm, vom Rhein-Lahn-Kreis die Stadt Lahnstein sowie die Verbandsgemeinden Bad Ems, Braubach und Loreley
2005
201 Koblenz
2009–2013
200 Koblenz
2017–2021
199 Koblenz
Stadt Koblenz, vom Landkreis Mayen-Koblenz die Stadt Bendorf sowie die Verbandsgemeinden Rhein-Mosel, Vallendar und Weißenthurm, vom Rhein-Lahn-Kreis die Stadt Lahnstein, die Verbandsgemeinde Loreley sowie von der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau die Gemeinden Arzbach, Bad Ems, Becheln, Dausenau, Fachbach, Frücht, Kemmenau, Miellen und Nievern