Dieser Artikel behandelt das österreichische Außenministerium bis zu seiner Umbenennung in BMEIA im Jahr 2007. Für das bundesdeutsche Außenministerium siehe Auswärtiges Amt.
Die seit 1959 als Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten (kurz: BMAA) und seit 1. April 1987 (BGBl. Nr. 78/1987) als Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten (kurz: BMaA), meist verkürzt als Außenministerium, bezeichnete österreichische Verwaltungseinrichtung des Bundes war unter dieser Bezeichnung vor allem zuständig für Angelegenheiten der Außenpolitik, Vertretung der Republik gegenüber ausländischen Staaten und seit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union zur Koordination in Angelegenheiten der EU. Während der österreichischen Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2006 verfügte die EU-Botschaft Österreichs in Brüssel, dessen Vorsitz der erfahrene DiplomatGregor Woschnagg einnimmt, über 150 Mitarbeiter, statt für gewöhnlich rund 80 Mitarbeitern. Während des gesamten Vorsitzes bestand Urlaubsverbot für sämtliche Mitarbeiter.
In der Bundesregierung Gusenbauer war Ursula Plassnik (ÖVP) zu Beginn ihrer Amtszeit am 11. Jänner 2007 als Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten und nach Umbenennung des Ressorts als Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten.
Kompetenzen
Das BMaA bzw. nach Umbenennung in BMEIA war zuständig für:
Europäische und internationale Angelegenheitensoweit sie nicht in die Zuständigkeit eines anderen Bundesministeriums fallen.
Sektion III: Integration, Wirtschaftspolitik, EU (EU-Grundsatzfragen, EU-Institutionen; Europäischer Rat; Außenwirtschaftsbeziehungen; EU-Erweiterung; Gemeinschaftspolitiken: Beschäftigung, Sozialfragen, Industrie, Verbraucherschutz; Verkehrs- und Energieangelegenheiten, EURATOM)
Sektion IV: Rechts- und Konsularsektion (Rechts- und Amtshilfe, zwischenstaatliche Abkommen: Straf- und Zivilrecht, innere Sicherheit; Reise- und Grenzverkehr; Auslandsösterreicher; Auskunftsstelle in Konsularfragen, Schutzmaßnahmen in Krisengebieten, Staatsbürgerschaftsangelegenheiten; Zusammenarbeit bzgl. Innere Sicherheit und Personenverkehr, Terrorismus-, Drogen-, Verbrechens- und Geldwäschereiverhütung, Justiz und Inneres)
Sektion V: Kulturpolitische Sektion (u. a. UNESCO)
Sektion VII: Entwicklungszusammenarbeit sowie Kooperation mit den Mittel- und Osteuropäischen Staaten; Koordination der internationalen Entwicklungspolitik (siehe auch Entwicklungshilfe)
Historische Entwicklung
1742: Geheime Haus-, Hof- und Staatskanzlei für die Angelegenheiten der Außenpolitik