Der Ortsteil liegt circa vier Kilometer westlich des Kernorts Ulrichstein am Lauf des Gilgbaches. Mit dem Kernort verbindet ihn die Landesstraße 3073.
Geschichte
Ersterwähnung
Die älteste bekannte urkundliche Erwähnung als Babenhusen stammt vom 13. Dezember 1294.[1] Die Urkunde bezeugt eine Schenkung der Einkünfte aus Gütern „in jurisdictione Babenhusen“ (im Gericht Bobenhausen) durch „Gertrudis de Lynden“ (von Linden) an das Kloster Arnsburg. Gertrud war die Witwe des Ritters Johannes von Grunenberg, für dessen Seelenheil sie die Einkünfte schenkt. Ihr Sohn Mengot, ebenfalls Ritter in Grünberg, stimmt zu.[3] Der Ortsname soll sich von dem Personennamen Babo ableiten.[4] In einer Urkunde des Klosters Arnsburg aus dem Jahre 1368 wird die Lage des Ortes angegeben: „de Babinhusen prope castrum Ulrichstein“ (von Bobenhausen nahe der Burg Ulrichstein).[5]
1306 heißt es „villarum Babinhusen ..., Pedirsheyn, Aldenheyn“.[6]
Grafschaft Isenburg
Die Burg Ulrichstein, die Gerichte Bobenhausen und Felda sowie das Gericht Schotten befanden sich ursprünglich im Besitz der Grafschaft Isenburg-Büdingen. Obwohl das Gebiet in den Besitz der Landgrafschaft Hessen kam, blieben die Grafen von Isenburg im Besitz des Zehnten des Gerichts Bobenhausen und des Kirchensatzes Bobenhausen.
Nachweislich wurde die Grünberger Familie von Sassen seit 1353 mit dem Zehnten des Gerichts Bobenhausen belehnt.[7]
Gericht Bobenhausen
Volpracht von „Sassin“ und seine Frau Bechte, bekennen am 15. Juli 1364, dass sie ihren Teil des Zehnten zu „Babenhusen, zu abern Sifeharterode (Ober-Seibertenrod), zu Langenwaßere, zu Feltkrucken (Feldkrücken), zu Kulzenhan (Kölzenhain), czu Lynscheit, zu Albinshan, zu Wanefelde (Wohnfeld), czu Selinrodrode (Sellnrod), czu Heckirstorf (Höckersdorf), czu Pedirshan (Petershainer Hof), czu Falkenandischan und zu Selginstad“ verkauft haben. Käufer sind „Clase von Sassen“, Schöffe zu „Grunenberg“, dessen Frau Hildeburg, deren Töchter und Söhne, die dafür 150 „phuntheller“ zahlen. Volpracht und Clase von Sassen sind Brüder. Zeuge ist u. a. Johann von Kestrich, Schöffe in Grünberg.
Neuzeit
Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Bobenhausen II:
„Bobenhausen (L. Bez. Schotten) Marktflecken, liegt im Vogelsberg, 3 St. von Schotten in einem Thal, 1535 Hess. (1181 Par.) Fuß über der Meeresfläche, hat 119 Häuser und 637 Einw., die außer 2 Kath. und 44 Juden evangelisch sind. Man findet 1 Kirche, 3 Mahl- und Oelmühlen, 1 Mahl-, 1 Oel- und Walkmühle, und unter den Professionisten 12 Schneider, 7 Schuhmacher, 5 Schreiner, und 3 Glaser. Die Einwohner nähren sich zum Theil mit Woll- und Baumwollspinnen und Handel mit Leinsaamen und Oel. Der Ort hält jährlich 2 Vieh- und Krämermärkte. Die Kirche, die dem heil. Egenolf geweiht war. stand unter dem Archipresbyter zu Lauterbach. – Den Kirchsatz haben zu Anfang des 14. Jahrhunderts die von Cronberg und von Sassen ausgeübt. Aber seit 1401 befand sich dieses Recht bei den von Sassen allein, welche es von Isenburg nebst Zehnten und Gütern zu Lehen trugen. Auch die Reitze von Breuberg waren hier begütert. In der Nähe von Bobenhausen wurde Bergbau auf Silber getrieben.“[8]
ab 1971: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Lauterbach
ab 1972: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Vogelsbergkreis, Stadt Ulrichstein[Anm. 7]
ab 1981: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Gießen, Vogelsbergkreis, Stadt Ulrichstein
Gerichte seit 1803
In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das Hofgericht Gießen als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Bobenhausen das Amt Ulrichstein zuständig.
Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Die zweite Instanz für die Patrimonialgerichte waren die standesherrlichen Justizkanzleien. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt.
Mit der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurde diese Funktion beibehalten, während die Aufgaben der ersten Instanz 1821–1822 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte übergingen. Bobenhausen viel in den Gerichtsbezirk des „Landgerichts Schotten“.
Durch Verfügung des Großherzoglich Hessischen Ministerium des Innern und der Justiz wurden am 1. Dezember 1838 Bobenhausen an den Bezirk des neu errichteten Landgerichts Ulrichstein abgetreten.[22]
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglich hessischen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Ulrichstein“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.[23]
Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Bobenhausen 378 Einwohner. Darunter waren 12 (3,2 %) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 51 Einwohner unter 18 Jahren, 132 zwischen 18 und 49, 99 zwischen 50 und 64 und 96 Einwohner waren älter.[27] Die Einwohner lebten in 186 Haushalten. Davon waren 63 Singlehaushalte, 69 Paare ohne Kinder und 42 Paare mit Kindern, sowie 15 Alleinerziehende und keine Wohngemeinschaften. In 51 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 105 Haushaltungen lebten keine Senioren.[27]
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt, 1968. Weitere Quellen: [1]; Zensus 2011[27]
Für Bobenhausen II besteht ein Ortsbezirk (Gebiete der ehemaligen Gemeinde Bobenhausen II) mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung.
Der Ortsbeirat besteht aus fünf Mitgliedern. Bei den Kommunalwahlen in Hessen 2021 betrug die Wahlbeteiligung zum Ortsbeirat 52,23 %. Alle Kandidaten gehörten der „Gemeinschaftsliste Bobenhausen“ an.[31] Der Ortsbeirat wählte Karl-Heinz Rudi zum Ortsvorsteher.[11]
Vereine
In Bobenhausen II gibt es die folgenden Vereine:
Männergesangverein 1921 Bobenhausen II
Sportverein SV Germania Bobenhausen e. V.
Freiwillige Feuerwehr Bobenhausen II e. V.
Jugend- und Freizeitclub Bobenhausen II
Söhne und Töchter Bobenhausens
Konstantin Reitz (1817–1853), österreichischer Konsul, Afrikaforscher
Hans Heinrich Zimmermann: Bobenhausen. Selbstverlag, Ulrichstein-Bobenhausen II 1995.
Christoph Friedrich Ayermanns diplomatische Nachricht von der Kirche zu Bobenhausen in Hessen. in: Johann Friedrich Conrad Retter, Hessische Nachrichten, darinnen allerhand zur Historie und Litteratur von Hessen und der Nachbahrschafft gehörige Anmerckungen, Urkunden und Untersuchungen. Erste Sammlung. Franckfurt am Mayn 1738, p. 1–33.
↑Ludwig Baur: Hessische Urkunden I. Nr. 1303, S. 879.
↑Lutz Reinhardt: Die Siedlungsnamen der Kreise Gießen, Alsfeld und Lauterbach in Hessen. Göppingen 1973. S. 61.
↑Ludwig Baur: Arnsburger Urkundenbuch. Nr. 974, S. 591.
↑Valentin Ferdinand Gudenus: Codex diplomaticus anecdotorum res Moguntinas, Trevirenses, Franconicas, Palatinas, finitmarumque regionum nec non jus germanicum et S. R. I. historiam vel maxime illustratium (Vol. 1–5), Vol, S. 996, Nr. 119
↑Gemeindegebietsreform in Hessen; Zusammenschlüssen und Eingliederungen von Gemeinden vom 21. Dezember 1971. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1972 Nr.3, S.84, Punkt 93 Abs. 28 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 6,0MB]).
↑ abOrtsbeiräte. Stadt Ulrichstein, abgerufen im März 2024.
↑Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com. Abgerufen am 1. Januar 1900
↑Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC162730471, S.12ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
↑Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC162730471, S.13ff., § 24 Punkt d) VIII. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
↑
Wilhelm von der Nahmer: Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins : vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC165696316, S.9 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
↑
Neuste Länder und Völkerkunde. Ein geographisches Lesebuch für alle Stände. Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und die freien Städte. Band22. Weimar 1821, S.423 (online bei Google Books).
↑
Georg W. Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt 1830, S.265 (online bei Google Books).
↑
Gesetz über die Aufhebung der Provinzen Starkenburg, Oberhessen und Rheinhessen vom 1. April 1937. In: Der Reichsstatthalter in Hessen Sprengler (Hrsg.): Hessisches Regierungsblatt. 1937 Nr.8, S.121ff. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 11,2MB]).
↑Bekanntmachung, die Errichtung eines Landgerichts zu Ulrichstein betr. vom 31. Oktober 1938. In: Großherzogliches Ministeriums des Inneren und der Justiz (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1838 Nr.36, S.385 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 40,9MB]).
↑Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1879 Nr.15, S.197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 17,8MB]).
↑Verfügung des Landgerichtspräsidenten in Gießen vom 16. Juni 1943 — 3200 — Betrifft: Errichtung der Zweigstelle Ulrichstein des Amtsgerichts Schotten
↑Wohnplätze 1867. In: Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1877, OCLC162730484, S.122 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
↑Wohnplätze 1875. In: Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band15. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1877, OCLC162730484, S.18 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).