Berufsbildungsgesetz (Schweiz)
Das Bundesgesetz über die Berufsbildung (Berufsbildungsgesetz, BBG) regelt die Berufsbildungen der Schweiz ausserhalb der Hochschulen. Das heisst sowohl die Sekundarstufe II (Berufslehre) als auch die Tertiärstufe mit eidgenössische Berufs- und höhere Fachprüfungen und den Bildungsgängen der höheren Fachschulen. BerufsfelderDas aktuelle Berufsbildungsgesetz hat alle Berufsfelder in einem Gesetz zusammengeführt:
Dreieck der BerufsbildungDie Zusammenarbeit der drei Partner in der Berufsbildung wurde massiv gestärkt (Dreieck der Berufsbildung):
BegriffeZu Verwechslungen können die neuen Bezeichnungen führen, die dem Zeitgeist entsprechend geschlechtergerecht angepasst wurden:
Die alten Begriffe sind aber in der Praxis weiterhin gebräuchlich. GeltungsbereichDas Berufsbildungsgesetz regelt alle Berufsbereiche ausserhalb des Hochschulbereiches. Namentlich:
Kantonale Einführungsgesetze zum Berufsbildungsgesetz (EG BBG) enthalten weitere Bestimmungen zur beruflichen Grundbildung, zur höheren Berufsbildung, zur Weiterbildung und zur Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung. Insbesondere erlauben sie auch kantonalen Bildungsgänge. Geschichte![]() Die Berufsbildung wurde ab dem 15. Jahrhundert von den Zünften zusammen mit den Stadtbehörden geregelt. Jeder Handwerkszweig hatte eine Handwerksordnung, in der Lehre, Gesellenwanderung und Meisterprüfung geregelt waren. Aufgrund der föderalistischen Schulhoheit der Kantone entstanden ab 1890 kantonale Berufsbildungsgesetze, deren Leitgedanken dem Schutz des Lehrlings, der Hebung der Ausbildungsqualität in Betrieben und Schulen, der Berufsberatung, der beruflichen Weiterbildung und der Finanzierung galten. Der Bund subventionierte ab 1884/85 die Aufwendungen für Berufsbildung der Kantone, Gemeinden und Dritter bei handwerklich-gewerblichen, industriellen, landwirtschaftlichen und kaufmännischen Berufen. Erstes Gesetz, 1930AblaufDer Startschuss zum ersten Berufsbildungsgesetz war eine Abstimmung 1908 Förderung des Gewerbes durch den Bund. Darauf wurde beschlossen, drei Gesetze vorzubereiten zu den Bereichen
Von da an dauerte es aber noch seine Zeit, bis aus der Verfassungsgrundlage ein Berufsbildungsgesetz entstand. Der erste Entwurf war 1911 vom Schweizerischen Arbeiterbund, auf den 1918 ein Entwurf vom Schweizerischen Gewerbeverband folgte. Aus Grundlage dieser Entwürfe schlug 1924 das eidgenössische Arbeitsamt einen eigenen Entwurf vor. Schließlich und endlich wurde das erste Schweizer Berufsbildungsgesetz 1930 verabschiedet und 1933 in kraft gesetzt. InhalteDas erste Gesetz galt für Handel und Verkehr sowie Handwerk und Industrie, wobei Gastgewerbe und Heimarbeit mit einbezogen waren. Die Mindestlehrdauer betrug 1 Jahr. Die Berufsschulen unterstanden den jeweiligen Kantonen. Zweites Gesetz 1963EntstehungDie Revision des ersten Berufsbildungsgesetzes begann 1953. InhalteWährend das erste Gesetz noch stark auf Berufliche Fähigkeiten und Kenntnisse fokussiert war, erweiterte das zweite Gesetz die Ausbildung in Richtung praktische Allgemeinbildung.
Gerade der Übergang vom Begriff Ausbildung zu Bildung zeigt subtil die Stossrichtung an: Während die Ausbildung einen Menschen auf einen Zweck hin formt, bildet Bildung die Grundlage zum selbstständigen handeln. Drittes Gesetz, 1980Inhalte
Viertes Gesetz, 2004Die weiter oben beschriebenen heutigen Begriffe und Regelungen sind nun der Ausdruck des vierten und Aktuellen Berufsbildungsgesetzes. Insbesondere sind folgende Meilensteine und Schlagwörter zu nennen:
Durch Übergangsbestimmungen blieb bis 2009 Zeit bestehende Berufslehren an das neue Gesetz anzupassen, andere Bereiche wie die höheren Fachschulen befinden sich noch in der Umstellung. Weblinks
Quellen
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