Letzter Kommentar: vor 10 Jahren1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt
Hallo Schließzylinder, willkommen in der Wikipedia!
Danke für dein Interesse an unserem Projekt, ich freue mich schon auf deine weiteren Beiträge. Die folgenden Seiten sollten dir die ersten Schritte erleichtern, bitte nimm dir daher etwas Zeit, sie zu lesen.
Bitte beachte, was Wikipedia nicht ist, und unterschreibe deine Diskussionsbeiträge durch Eingabe von --~~~~ oder durch Drücken der Schaltfläche über dem Bearbeitungsfeld. Artikel werden jedoch nicht unterschrieben, und wofür die Zusammenfassungszeile da ist, erfährst du unter Hilfe:Zusammenfassung und Quellen.
Letzter Kommentar: vor 5 Jahren3 Kommentare2 Personen sind an der Diskussion beteiligt
Hallo Schließzylinder, ich habe deine Frage in der Diskussion zum NSU-Prozess gesehen und will dazu noch kurz was sagen. Du hast ja die abgeschlossene Diskussion dazu im Archiv gesehen; da war ich etwas genervt, weil in der Presse mit hochgerechneten Zahlen auf veraltetem Stand herumjongliert wurde, obwohl das Gericht schon etwas dazu gesagt hatte. Der zweite Absatz von NSU-Prozess#Gerichtsstand und Übersicht behandelt die Kostenfrage relativ ausführlich. Was meinst du zu dem Abschnitt? Ich überlege nämlich gerade, ob man das etwas einkürzen sollte, vielleicht hast du dazu Ideen? Was an Angaben vermisst du dort ansonsten? Besten Gruß, --Andropov (Diskussion) 22:34, 11. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Hallo Andropov, der Abschnitt ist imo eigentlich o.k. Als Überschrift könnte man "Gerichtsstand, Übersicht und Kosten" wählen. Den Satz "Einige Presseberichte..." würde ich herausnehmen, weil offensichtlich umstritten. Valide Daten wird man wohl schwerlich bekommen (selbst der OLG-Präsident nennt ja eine große Spanne). Persönlich würde mich interessieren, ob die Nebenkläger auf ihren Kosten "sitzenbleiben" oder der Staat einspringt (siehe § 472 StPO), ich glaube aber, dass das hier zu weit führen würde. Grüße --Schließzylinder (Diskussion) 10:33, 12. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Danke für die Rückmeldung, ich habe das versuchsweise so umgesetzt. Die Kosten für die Nebenklagevertretung werden ja, wie § 472 StPO zeigt, den Angeklagten auferlegt. Und weil bei denen nichts zu holen ist, springt der Staat ein, wie das ja auch vernünftig ist: Warum sollten die Geschädigten nochmal bestraft werden, wenn sie ihre Rechte wahrnehmen (siehe etwa knapp hier). Gruß, --Andropov (Diskussion) 10:42, 12. Mär. 2019 (CET)Beantworten
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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren4 Kommentare2 Personen sind an der Diskussion beteiligt
Wenn du die Änderungen schon als unnötig beachtest und zugunsten der Verständlichkeit für Nicht-Juristen auf die ursprüngliche Version zurücksetzt, würde ich dich bitten, den Absatz richtigzustellen, denn so, wie es dort steht, ist es nicht nur unvollständig, sondern auch falsch. --Herzliche Grüße, Svetlana15:21, 30. Aug. 2020 (CEST)Beantworten
Bitte erkläre mir so als wäre ich ein 12-jähriger Nicht-Jurist, worin die Unvollständig- und Fehlerhaftigkeit des von dir beanstandeten Absatzes besteht, außer dass er nicht im für Juristen typischen Kanzleideutsch verfasst ist. Schon mit dem Beginn deiner Änderung "Nach §§ 1 Abs. 2, 2 Abs. JGG" habe ich jedenfalls Probleme. Gruß --Schließzylinder (Diskussion) 18:51, 30. Aug. 2020 (CEST)Beantworten
In dem zitierten § 1 Abs. 2 JGG steht wörtlich „Jugendlicher ist, wer zur Zeit der Tat vierzehn, aber noch nicht achtzehn, Heranwachsender, wer zur Zeit der Tat achtzehn, aber noch nicht einundzwanzig Jahre alt ist“, währen im Artikel damit die Aussage „aus § 1 Abs. 2 JGG ergibt sich die weitere Besonderheit, dass Jugendstrafrecht auch auf Erwachsene anzuwenden ist wenn zwischen Tatbegehung und Strafverfahren ein entsprechend langer Zeitraum liegt“ belegt wird. Mit Verjährung hat dies im Übrigen nichts zu tun. Die Norm bzgl. des Strafvollzugs zu zitieren, welcher dort angesprochen wird, erachte ich ebenfalls als hilfreich. Artikel sollten allgemeinverständlich sein und möglicherweise hätte man meine Änderungen auch anders formuliere können, da stimme ich dir zu. Den Maßstab sollten jedoch nicht 12-Jährige außerhalb des Fachbereichs bilden, schon gar nicht, wenn es dadurch zu obigem führt. --Herzliche Grüße, Svetlana12:45, 31. Aug. 2020 (CEST)Beantworten
Der § 1 Abs. 2 JGG ist die gesetzl. Grundlage dafür, dass Erwachsene zu Jugendstrafen verurteilt werden können und damit Jugendstrafrecht angewendet wird bzw. werden muss. Den Verjährungshinweis habe ich in das Beispiel verschoben, weil -da gebe ich dir Recht- er da eher hingehört. Zum Thema Unvollständigkeit hast du jetzt nichts weiter angeführt. Weitere gesetzl. Grundlagen anzuführen (§ 2 JGG, §§ 8 u. 10 StGB) halte ich nach wie vor für nicht notwendig.
Der von mir zitierte 12-jährige Nicht-Jurist bezog sich auf die hier geführte Diskussion und nicht auf Wikipedia im Allgemeinen. Die Tatsache, dass der von dir beanstandete Absatz fast 3 Jahre mit annähernd 150000 Abrufen unverändert blieb, ist für mich ein Indiz dafür, dass da kein Unsinn stand. Es ist Teil der Wikikette Bearbeitungseingriffe zu unterlassen, wenn es lediglich um Formulierungsdetails und nicht um echte Mängel geht. Gruß --Schließzylinder (Diskussion) 14:29, 31. Aug. 2020 (CEST)Beantworten