Der Fachbegriff wurde von Klaus Englert und Josef Langenecker entwickelt. Erstmals wurde dieses Fachgebiet 2003 an der Hochschule Deggendorf an der Fakultät für Bauingenieure gelehrt.
Das vor allem von den Tarifpartnern gestaltete Bauarbeitsrecht versucht, den Besonderheiten der Branche gerecht zu werden wie insbesondere der Witterungsabhängigkeit, dem Fehlen stationärer Produktionsstätten und der hohen Fluktuation. Die Sachverhalte, die im Bauarbeitsrecht geregelt werden, haben oftmals Bezüge zum Sozialrecht (Saison-Kurarbeitergld, Winterbeschäftigungs-Umlage), zum Arbeitssicherheitsrecht und zum Gesundheitsschutz sowie zum Ordnungswidrigkeits- und Nebenstrafrecht.
Literatur
Josef Langenecker, Michael Maurer: Handbuch des Bauarbeitsrechts. Werner Verlag, Düsseldorf 2004.
Lothar Platzer: Tarifverträge, Arbeitsrecht Bau 2014/2015. VOB-Verlag Ernst Vögel, 22. Aufl., ISBN 978-3-89650-370-1
↑BT-Drucksache 16/11487 vom 18. Dezember 2008: Unterrichtung durch die Bundesregierung. Bericht zu den Wirkungen des Saison-Kurzarbeitergeldes und der damit einhergehenden ergänzenden Leistungen