Barbara OrdeneckBarbara Ordeneck (* um 1600 in Würges; † 9. Dezember 1659 in Camberg) war Opfer der Camberger Hexenverfolgung und wurde am 9. Dezember 1659 hingerichtet. LebenBarbara Ordeneck war die Tochter des Hans Kaspar Fleck, der sich seit 1607 in Würges nachweisen lässt. Ihr Schwager war Enners Bermbach von Würges. Um 1625 heiratete sie Andreas (Enners) Ordeneck, dem sie mindestens sechs Kinder gebar, von denen der Sohn Simon sie überlebte. Andreas Ordeneck war 1635 nassauischer, später kurtrierischer Schultheiß von Würges. Die Familie wohnte in Würges im Haus Schulstraße 6. Hexenprozesse CambergHexenprozesse in Camberg wurden durchgeführt besonders in den Jahren 1629–1631, 1643–1644 und 1659–1660. 14 Frauen und ein Mann wurden beschuldigt, acht Frauen wurden hingerichtet, eine starb in Haft.[1] Die übrigen Beschuldigten wurden, oft nach Folterung, entlassen.[2] Hexenausschuss1659 breitete sich unter der Einwohnerschaft Cambergs wie schon im Jahr 1629 Angst und Unruhe aus wegen des angeblich zunehmenden Hexenwesens. Die Bürger forderten in einer Initiative den nassauischen Keller Johann Weitzel auf, Hexenverfolgungen einzuleiten. Dieser schrieb an seinen Vorgesetzten Achatius von Hohenfeld, den Statthalter des Grafen von Nassau-Diez. Dieser erlaubte der Bürgerschaft, einen Hexenausschuss zu bilden. Trotz einiger Bedenken gab auch Kurfürst Karl Kaspar von der Leyen, Erzbischof von Trier (1652–1676), dem Drängen seiner Untertanen nach. Am 14. Juni 1659 fand eine Wahl und Vereidigung der zehn Ankläger für den Hexenausschuss statt mit Bürgern aus Camberg, Würges, Erbach, Oberselters, Dombach, Schwickershausen und Haintchen. Bürgermeister und Gemeinde ermächtigten die Ankläger, Verhöre, Anklagen und Verurteilungen durchzuführen. Zur Deckung der Unkosten der Prozesse setzten Bürgen (darunter einige Schultheiße) ihr Vermögen ein, allerdings haftete die Gemeinde insgesamt als Rückbürge. Im Falle einer Verurteilung wurden die Kosten gemäß einer Gebührenordnung den Angeklagten auferlegt. Infolgedessen hatte die Gemeinde ein Interesse an einer Verurteilung. Hexenprozess Barbara OrdeneckAm Freitag, den 4. Juli 1659, begannen die Ankläger die Verhöre in den Ermittlungen gegen Agathe, die Frau des Jakob Pauli aus Erbach, und gegen Barbara Ordeneck aus Würges. Akten zu diesem Prozess finden sich in Bad Camberg und in Wiesbaden. Die Anklage gegen Barbara Ordeneck umfasste 38 Punkte, darunter besonders Fälle von Schadenzauber:
ProzessverlaufMitte Juli kritisierte das zuständige Gericht am Oberhof in Koblenz im Gegensatz zu den Behörden von Nassau-Diez die Protokolle der bisherigen Zeugenvernehmungen: die Zeugen hätten vieles nur vom Hörensagen gewusst. Die Beschuldigungen reichten weder für eine Gefangennahme noch die Folter aus. Nun forderte die nassauische Regierung zu Diez mit Schreiben vom 6. August 1659 eine Stellungnahme der Juristischen Fakultät der Universität Gießen an. Diese sahen die vorliegenden Beweise als ausreichend für einen Haftbefehl, allerdings sollte ihr ein Verteidiger beigeordnet werden. Weiteres Beweismaterial sollte gesammelt und im Übrigen nach der kaiserlichen Halsgerichtsordnung von Kaiser Karl V. verfahren werden. Die kurtrierischen Behörden allerdings beharrten auf ihrer Auffassung, so dass Barbara Ordeneck auf freiem Fuß blieb und nicht verhört wurde. Die Ankläger brachten neue Anschuldigungen vor; die Abfassung der neuen Anklageschrift dauerte jedoch bis September. Das Zeugenverhör fand am 23. September 1659 auf dem Rathaus zu Camberg statt durch den Keller Weitzel in Gegenwart des trierischen Amtmanns von Hattstein.
Verhöre von Barbara OrdeneckBarbara Ordeneck wurde am 18. November 1659 wegen Zauberey eingezogen und ins Gefängnis geworfen. Am nächsten Tag begannen die Verhöre in Güte durch Amtmann von Hattstein und Keller Weitzel auf dem Rathaus. Barbara Ordeneck sagte, sie wisse nichts. Dann wurde sie dem Scharfrichter übergeben. Nach viermaligem Aufziehen legte sie ein Geständnis des Teufelspaktes, der Teufelsbuhlschaft, der Teilnahme am Hexensabbat und des Schadenzaubers ab. Sie gestand auch die Tötung ihrer besten Kuh, eines Kalbs und eines ihrer Schweine. Dem Kind eines Niederländers habe sie zudem Gift in den Brei gemengt und es dadurch umgebracht. Als Teilnehmerinnen beim Hexentanz nannte sie unter anderem Kellers Leysen, die Frau des Kellers Weitzel, und die Obristin, Frau von Hattstein, vielleicht in der Hoffnung, dass das Verfahren niedergeschlagen werden könnte. Am 23. November wurde sie erneut in Güte verhört. Sie sagte, sie bereue ihre Taten und hoffe auf ein gnädiges Urteil. Es fällt auf, dass sie bei ihren Aussagen überhaupt nicht auf die Anklagepunkte gegen sie einging. Der Wächter, der sie ins Gefängnis zurückbringen sollte, berichtete, dass die Angeklagte erklärt habe, dass sie bereue, so viel bekannt zu haben. Von allem, was sie bekannt habe, wisse sie nichts. Auf Befehl des Oberhofes in Koblenz (Schreiben vom 28. November) und der fürstlich nassauischen Regierung (Schreiben vom 29. November 1659) wurde sie erneut über die verschiedenen Anklagepunkte verhört. Die Angeklagte stritt alle Vorwürfe ab. Erneut wurde sie der Folter unterworfen: Aufziehen und Daumenschraube. Danach wiederholte sie ihr Geständnis vom 22. November und beschuldigte ein weiteres Mal Kellers Leysen. Dann sagte sie, were ehrbietig auf dieße ihre bekendtniß Christ- und reuhmütig zu sterben. GerichtstagAm 9. Dezember 1659 fand der Gerichtstag statt. Der nassauische Schultheiß verlas das Urteil, der trierische Schultheiß zerbrach den Stab. Als besondere Gnade wurde der Angeklagten die Hinrichtung mit dem Schwert gewährt, weil sie geständig und reuig war. Die Urteilsverkündigung fand vor dem Rathaus statt. Ihren letzten Gang zum Galgenfeld an der Hohen Straße legte die Angeklagte zu Fuß zurück. Kurz vor der Hinrichtung machte sie einen Versuch, ihr Geständnis zu widerrufen. Der Amtmann und der Keller Weitzel ritten zu ihr hin, um sie zu fragen, was sie da rede. Schließlich bestätigte die Verurteilte doch ihr Bekenntnis und wurde vom Scharfrichter Meister Niklas von Limburg enthauptet. Ihr Körper wurde verbrannt. Die Kosten des Verfahrens beliefen sich auf 360 Gulden und 23 Albus. Der Witwer der Hingerichteten, der trierische Schultheiß Andreas Ordeneck, erkannte am 17. Januar 1660 diese hohe Summe an und bezahlte sie. Umgehend ging er eine neue Ehe ein, verstarb aber schon 1661. Über die zwei Töchter ihres Sohnes Simon hatte Barbara Ordeneck zahlreiche Nachkommen. Literatur
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