Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Zum Begriff aus der Energiewirtschaft siehe Ausspeisung (Energie).
Als Ausspeisung wird die Versorgung von Kindern, Armen und Hilfebedürftigen mit warmem Essen bezeichnet.[1]
Der Begriff ist in Deutschland (veraltend), Österreich und der Schweiz belegt.[2] Auch historisch wurde dieser Terminus in offiziellen Aufschrieben verwendet.[3]
↑Ausspeisung. In: Preußische Akademie der Wissenschaften (Hrsg.): Deutsches Rechtswörterbuch. Band1, Heft 7 (bearbeitet von Eberhard von Künßberg). Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar (adw.uni-heidelberg.de – Erscheinungsdatum 1931 oder 1932). (historische Verwendung für Verpflegung). Württembergische Landtagsakten, Hrsg.: Württembergische Kommission für Landesgeschichte. Kohlhammer, Stuttgart, erschienen: Reihe 1, 1.1498/1515 (1913).