AusnahmeEine Ausnahme (Lehnübersetzung aus lateinisch ex-ceptio) findet neben der Alltagssprache als Fachwort in vorrangig in der Philosophie und der Jurisprudenz seine Anwendung. Sie bezeichnet einen Fall, der nicht von einer Regel abgedeckt ist oder sich im Widerspruch zu einer gegenwärtigen Regel befindet. Insbesondere wurde der Begriff der Ausnahme durch den Theologen Søren Kierkegaard geprägt, dessen Begriffsarbeit von Schmitt in die Rechtsphilosophie und von Jaspers in die Existenzphilosophie eingeführt wurde. Weiterhin findet sich im Spätwerk Heideggers Vom Ereignis eine Weiterentwicklung des Begriffes, die starke Parallelen zur Mystik aufweist. Bei Søren KierkegaardKierkegaards Gedanken zur Ausnahme sind weitgehend von seinem Bestreben bestimmt, sich als legitime Ausnahme gegenüber dem Allgemeinen zu verstehen und zu begründen.[1] Dabei findet der eigentliche Begriff der Ausnahme bei ihm vor allem in der Doppelschrift Furcht und Zittern und Die Wiederholung seine Ausarbeitung,[2] die dann von Carl Schmitt aufgegriffen wird.
Biographisch bedingt begriff sich Kierkegaard selbst als Ausnahme – ein zentrales Motiv in seinem Leben, das immer neue Anwendung fand: Sein Verhältnis zum Vater, seine kurzlebige Verlobung mit Regine Olsen, seine dauerhafte Kritik an der Allgemeinheit, speziell: der dänischen Staatskirche. Dabei ist für ihn die Ausnahme die existenzielle und notwendige Entscheidung zwischen dem Allgemeinen und dem Ewigen, also zwischen dem Ethischen und dem Göttlichen. Hegel folgend setzt Kierkegaard das Allgemeine mit dem Ethischen gleich, von dem kein Weg zum Religiösen und somit zur Erlösung führt. Erst durch den Ausschluss des Einzelnen aus dem Allgemeinen wird ihm ein Sprung ins Religiöse und damit ins Heil möglich. Als besonderes Beispiel einer solchen erzwungenen Entscheidung bringt Kierkegaard die biblische Erzählung Abrahams, der, von Gott zur Opferung Isaaks aufgefordert, sich in Furcht und Zittern vor die Entscheidung gestellt sah:[3]
Abrahams Handeln gilt Kierkegaard dennoch als legitim und führt zu der Fragestellung, unter welchen Bedingungen eine (teleologische) Suspension des Ethischen möglich ist. Hierin wird zugleich die Polarität zum Allgemeinen deutlich: Als Allgemeines hat das Ethische zum τέλος (telos) das gute menschliche Miteinander und ist somit der τέλος der Geschichte. Im Gegenzug dient Abrahams Entscheidung seinem persönlichen Heil vor Gott, und darin unterscheidet er sich von ähnlichen Figuren wie z. B. beim Opfer der Iphigenie durch Agamemnon, welches das Allgemeinwohl der Griechen zum Zweck hatte. Abrahams Opfer diente nur ihm als Beweis seines Gottesvertrauens und ist somit eine legitime Ausnahme vom Allgemeinen. Bei Carl SchmittSchmitt nutzt den Begriff der Ausnahme als zentralen Ausgangspunkt seiner Souveränitäts- und Rechtsbegründung und damit als Kern seines Dezisionismus:
Einen solchen Ausnahmefall kann man dabei juristisch nicht exakt bestimmen, er „kann höchstens als Fall äußerster Not, Gefährdung der Existenz des Staates oder dergleichen bezeichnet, nicht aber tatsbestandsmäßig umschrieben werden.“[5] Mit der Souveränitätsbestimmung aus der Ausnahme gewinnt Schmitts Dezisionismus seine argumentative Stärke, da er Rechtsbegründung und Rechtsverwirklichung zentral an den in der Ausnahme sich zeigenden Souverän koppelt. Der Souverän wird dabei – in Anlehnung an Kierkegaards legitimen Einzelnen als handelndes Subjekt und nicht als Rechtsfigur gedacht. Die Dialektik der Ausnahme hebt die Entscheidung zugleich notwendigerweise hervor:
Weiteres findet sich unter Carl Schmitt – Verfassung, Souveränität und Ausnahmezustand. Siehe auchWikiquote: Ausnahme – Zitate
Wiktionary: Ausnahme – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Einzelnachweise
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